Die Ermittlungen nach der Messerattacke eines Mitarbeiters der Stadtbildpflege Kaiserslautern auf einen Kollegen am 29. April 2021 sind abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen befand sich der jetzt 35-jährige Mitarbeiter auf der Rückbank eines Dienstfahrzeugs der Stadtbildpflege und stach während der Fahrt im Bereich der Entersweilerstraße/L 504 mit einem Küchenmesser mehrmals von hinten auf den Hals und den Rücken seines 50-jährigen Kollegen ein, der das Fahrzeug fuhr. Dem Angriff war kein Streit oder ein sonstiger äußerer Anlass vorausgegangen. Der 35-Jährige setzte seine Attacke fort, auch durch Faustschläge gegen den Kopf seines Kollegen, bis es dem dritten im Auto befindlichen, 39-jährigen Kollegen, der sich auf dem Beifahrersitz befand, gelang, den 35-Jährigen aus dem zum Stehen gekommenen Auto zu ziehen.
Der 35-Jährige entfernt sich dann zunächst vom Tatort und wurde durch eine alarmierte Polizeistreife alsbald festgenommen. Der Streife gegenüber räumte er spontan ein, der Täter zu sein, machte aber in der Folge von seinem Schweigerecht Gebrauch. Aus der Untersuchungshaft entschuldigte er sich in Briefen an den Geschädigten und an seinen Arbeitgeber für die Tat. Bei der Stadtbildpflege war der 35-Jährige seit etwa einem Jahr beschäftigt gewesen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelte der 35-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung. In rechtlicher Hinsicht wirft ihm die Staatsanwaltschaft einen heimtückischen Mordversuch und eine gefährliche Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit vor. Ferner geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen die Gefahr weiterer entsprechender Straftaten von dem 35-Jährigen aus. Für solche Fälle sieht das Strafgesetzbuch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor, die die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern jetzt beim Landgericht Kaiserslautern beantragt hat. Das Opfer ist in einem guten Zustand der Heilung, hat aber auch an den psychischen Folgen der Tat zu tragen. Nunmehr hat das Landgericht Kaiserslautern über den Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Der 35-Jährige befand sich nach seiner Festnahme zunächst in Untersuchungshaft. Aufgrund der Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens ordnete die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern auf Antrag der Staatsanwaltschaft später die vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wo sich der 35-Jährige derzeit befindet.
Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 02.09.2021