Kommunen, die die Gesundheit von
Alleinerziehenden und ihren Kindern fördern wollen, können dafür eine
finanzielle Förderung von der BARMER erhalten. Die Krankenkasse hat
hierzu mit der Walter Blüchert Stiftung vor drei Jahren eine Vereinbarung
zum Präventionsprogramm „wir2“ getroffen und nun verlängert. „Die Folgen
der Corona-Pandemie stellen Alleinerziehende und ihre Kinder vor enorme
Herausforderungen und Belastungen. Das Elterntraining ‚wir2‘ soll
alleinerziehenden Eltern mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren dabei
helfen, achtsam mit sich und ihrer Gesundheit umzugehen“, sagt Oliver
Hellriegel, Regionalgeschäftsführer bei der BARMER in Kaiserslautern. Die
BARMER ermuntere alle Kommunen, ‚wir2‘, dessen positive Wirkung auf die
Gesundheit der Alleinerziehenden und ihrer Kinder wissenschaftlich
erwiesen ist, anzubieten und als einfach umsetzbare Chance für mehr
Gesundheit zu nutzen.
Bindungstraining für Eltern-Kind-Beziehung
Das Ziel des „wir2“-Bindungstrainings sei es, die Eltern-Kind-Beziehung zu
stärken und die psychische Stabilität besonders während der Corona-
Pandemie zu fördern. In 20 wöchentlichen Gruppentreffen à 90 Minuten
lernten die Teilnehmenden in vier verschiedenen Modulen, schwierige
Situationen im Alltag besser zu bewältigen. In angeleiteten Übungen gehe
es unter anderem um den Umgang mit Konflikten, Belastungen und um
kindliche Freiräume. „In einigen Kommunen konnte ‚wir2‘ bereits als ein
nachhaltig wirksames Präventionsangebot verankert werden. Damit wird ein
Beitrag für die gesundheitsförderlichen Bedingungen für Alleinerziehende
geleistet“, so Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstand der Walter Blüchert Stiftung.
Als Voraussetzung für eine Förderung müssten interessierte Kommunen
eine passende Einrichtung, etwa eine Kita und zwei Betreuerinnen
beziehungsweise Betreuer für den Kurs benennen. Die Betreuenden würden
von der Stiftung in einer dreitägigen Schulung zur „wir2“-Gruppenleitung
ausgebildet. Kommunen könnten noch bis Ende des Jahres 2022 einen
Förderantrag bei der BARMER stellen. Da das jährliche Förderbudget
begrenzt sei, entscheide das Eingangsdatum des Antrags über die
Teilnahme am Präventionsprogramm.
Mehr Informationen unter: www.barmer.de/g101416.
Quelle Text/Bild:
BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz
www.barmer.de
Kaiserslautern, 25.08.2021