Über die Onlinewache sind der Kripo zwei ähnliche Fälle von versuchtem Betrug bei Online-Geschäften gemeldet worden. Zum Glück gingen die Betroffenen nicht auf die Forderungen ein, so dass ihnen kein finanzieller Schaden entstand. Die Masche der Betrüger: Sie reagieren auf private Verkaufsangebote, die in entsprechenden Portalen im Internet veröffentlicht sind, und gaukeln dem Anbieter Kaufinteresse vor. Wenn sich die Parteien auf den Preis geeinigt haben, teilt der Interessent mit, dass der Gegenstand durch einen bekannten Kurierservice abgeholt werde. Der Verkäufer müsse lediglich bei der Abholung für die Kosten in Vorkasse treten.
Als der 46-jährige Mann aus der Verbandsgemeinde Weilerbach auf diese Forderung nicht einging, erhielt er vom Kaufinteressenten plötzlich böse Mails, in denen ihm „rechtliche Konsequenzen bei Nichtzahlung“ angedroht wurden. Aber auch darauf ging der Mann nicht ein, sondern erstattete stattdessen Anzeige bei der Polizei.
Auch die 54-Jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg wurde bei diesem „Vorschlag“ des vermeintlichen Käufers stutzig. Sie sollte für den Versand mit dem bekannten Lieferservice die Versicherungskosten übernehmen und erhielt eine Mail mit einem Link, über den sie die Zahlung abwickeln sollte.
Statt zu bezahlen, griff die Frau zum Telefon und erkundigte sich bei dem Logistikunternehmen, ob diese Vorgehensweise so üblich sei. Dabei erfuhr sie, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. Die weiteren Ermittlungen laufen…
Bitte bleiben auch Sie bei Ihren Online-Geschäften so aufmerksam und gehen Sie nicht einfach auf Forderungen ein, die ihnen merkwürdig vorkommen – erst recht nicht, wenn Sie Ihr Gegenüber nicht kennen! |cri
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Kaiserslautern, 18.08.2021