FCK erhält Ausnahmegenehmigung für die kommenden beiden Heimspiele
Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Kaiserslautern lag von Freitag, den 13. August 2021, bis Sonntag, den 15. August 2021, und damit drei Tage in Folge unter dem Schwellenwert von 35. Damit treten in der Stadt Kaiserslautern die am Sonntag, den 8. August 2021, wirksam gewordenen Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen am Dienstag, den 17. August 2021, 0.00 Uhr wieder außer Kraft.
In Schulen entfällt somit die Maskenpflicht während des Unterrichts. Ebenso sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wieder mit mehr als 350 Personen zulässig, Gleiches gilt für Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 Personen, die in einem Stadion oder einer ähnlichen Örtlichkeit mit festen Sitz- oder Tribünenplätzen stattfinden. In beiden Fällen ist die Höchstzahl der Personen, die zeitgleich an der Veranstaltung teilnehmen, auf die Hälfte der sonst üblichen Besucherhöchstzahl zu beschränken und darf 5.000 nicht übersteigen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die bis zum 15. August 2021 befristete 24. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 22. August 2021 verlängert, sodass die übrigen Corona-Schutzmaßnahmen unverändert fortbestehen.
Dem 1. FC Kaiserslautern wurde heute in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Kaiserslautern und im Einvernehmen des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit eine erneute Ausnahmegenehmigung erteilt, wonach Sportveranstaltungen im Fritz-Walter-Stadion mit maximal 20.000 gleichzeitig anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern durchgeführt werden können. Das gilt für die Heimspiele gegen 1860 München am 21. August 2021 und gegen den FSV Zwickau am 28. August 2021, unabhängig von der Inzidenz.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 16.08.2021
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