Für das kommende Wintersemester schließt sich die Technische Universität Kaiserslautern (TUK) dem Öffnungskonzept der rheinland-pfälzischen Landesregierung an. Das bedeutet, dass die TUK einen Lehrbetrieb vorsieht, der überwiegend auf Präsenz beruht. Die 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) soll dann über den Zugang zu Vorlesungen und weiteren Präsenzveranstaltungen entscheiden. Die Vorlesungszeit im Wintersemester wird plangemäß für alle Studiengänge am 25. Oktober 2021 starten und am 12. Februar enden.
„Im kommenden Wintersemester soll endlich wieder mehr Lehrbetrieb in Präsenz erfolgen. Sprich, wir möchten unsere Studierenden auf dem Campus willkommen heißen. Dazu fühlen wir uns verpflichtet“, sagt Dr. Stefan Löhrke, Vizepräsident für Studium und Lehre. „Natürlich behalten wir das Pandemiegeschehen auch weiterhin genauestens im Blick und setzen dabei den Gesundheitsschutz von Studierenden wie Dozierenden an erste Stelle.“
Maßgabe für die Anwendung der 3-G-Regel wird die Rechtsgrundlage bieten, die die Landesregierung im Rahmen der kommenden Corona-Bekämpfungsverordnung angekündigt hat. „Mit der Sonderimpfaktion, die im Juli stattgefunden hat, haben wir bereits eine wichtige Voraussetzung erfüllt“, ergänzt Löhrke. „Sollte es Studierenden nicht möglich sein, an angebotenen Präsenzveranstaltungen teilzunehmen, etwa wegen Quarantäneregelungen, versuchen wir digitale Alternativ- bzw. Überbrückungsangebote bereitzuhalten.“
Für den Fall, dass sich die Pandemielage bis zum Start des Vorlesungsbetriebs im kommenden Semester verschärft, sind Planänderungen möglich. Die TUK entwickelt hierfür ein abgestuftes Konzept, um auch bei Einschränkungen bis zuletzt so viel Präsenz wie möglich sicherzustellen.
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Kaiserslautern, 09.08.2021