Wie der Stadtrat in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 beschlossen hat, werden die Hebesätze für die Grundsteuer A von 310 v. H. auf 460 v. H. und für die Grundsteuer B von 460 v. H. auf 510 v. H. rückwirkend für das Jahr 2021 erhöht. Aufgrund der notwendigen und umfangreichen Vorarbeiten für die Erhöhung können die Erhöhungsbescheide voraussichtlich erst in KW39, also in der Woche ab 27. September, verschickt werden. Dies bedeutet, dass zur Fälligkeit am 15. August 2021 die ursprünglichen Grundsteuerbeträge von den Steuerpflichtigen abgebucht bzw. erhoben werden. Die Erhöhungsbeträge werden erst nach Bekanntgabe der korrigierten Bescheide fällig.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
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Kaiserslautern, 06.08.2021
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