Wuffi und Mauzi willkommen: Das sind Deutschlands haustierfreundlichste Städte – KL Platz 19.

Anteil Wohnungen mit Merkmal „Haustiere erlaubt“ in Kaiserslautern 11% - Platz 19 in Deutschland

Hunde- oder Katzenhalter haben es bei der Wohnungssuche oftmals nicht leicht. Viele Vermieter befürchten durch die Tierhaltung Schäden in der Wohnung. Doch es geht auch anders: Eine immowelt Analyse für alle 81 deutschen Großstädte zeigt, wo die Wohnungsbesitzer besonders tierfreundlich sind. Auf Platz 1 des Rankings liegt Wolfsburg. In der niedersächsischen Großstadt befindet sich in 26 Prozent der Wohnungsanzeigen auf immowelt.de ein Vermerk, dass Haustiere erlaubt seien. Damit ist Wolfsburg die mit Abstand tierfreundlichste Großstadt Deutschlands. Hinzu kommt noch eine Dunkelziffer von Wohnungen, bei denen der Anbieter zwar keine Angabe zur Haustierhaltung gemacht hat, wo es aber dennoch sein kann, dass Haustiere erlaubt sind.


Auf dem 2. Platz folgt Halle an der Saale: In der ostdeutschen Großstadt sind in 22 Prozent aller inserierten Wohnungen Bello und Co. willkommen. Mit einem Anteil von 20 Prozent liegt Ulm auf Rang 3 der tierfreundlichsten Städte. Generell scheinen in Baden-Württemberg und im Osten Vermieter ein Herz für Tiere zu haben. Allein in den Top 10 befinden sich 6 Städte aus dem südwestlichen Bundesland: Reutlingen, Freiburg (je 17 Prozent), Pforzheim (16 Prozent), Karlsruhe (15 Prozent) und Heilbronn (14 Prozent). Neben Halle sind mit Chemnitz (17 Prozent) Magdeburg (16 Prozent) und Leipzig (14 Prozent) auch noch drei weitere ostdeutsche Großstädte am oberen Ende des Rankings.

Geringer Anteil in Metropolen
Schlechtere Chancen haben Haustierbesitzer hingegen in Metropolen wie Hamburg oder München. Dort machen deutlich weniger Anbieter beim Inserieren einen Haken beim Merkmal „Haustiere erlaubt“. In der Hansestadt liegt der Anteil bei 5 Prozent, in der bayrischen Landeshauptstadt bei 7 Prozent. Auch in Frankfurt, Köln und Stuttgart (je 8 Prozent) müssen die Vierbeiner oft draußen bleiben. In Berlin ist der Anteil mit 11 Prozent etwas höher.

Vierbeiner dürfen nicht generell verboten werden
Die besten Chancen haben Haustierbesitzer, wenn bereits in der Anzeige auf die erlaubte Haustierhaltung hingewiesen wird. Falls nicht, besteht dennoch Grund zur Hoffnung. Denn zum einen geben einige Vermieter in der Anzeige nicht an, ob Vierbeiner erlaubt sind. Und zum anderen darf die Haltung von Haustieren nicht generell verboten werden. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Wellensittiche sind grundsätzlich erlaubt. Bei Hunden oder Katzen wird es etwas komplizierter: Generell verbieten dürfen Vermieter die Haltung per Klausel im Mietvertrag zwar nicht. Allerdings darf ein Mieter nicht ohne Rücksicht auf andere einen Hund oder eine Katze halten. Im Zweifel muss also entschieden werden, welche Person das schwerwiegendere Bedürfnis hat: Der Mieter, der Hund oder Katze halten möchte, oder andere Personen, die sich durch das Haustier gestört fühlen könnten. Weitere Informationen zur Haustierhaltung, inklusive einer Checkliste, finden Sie in unserem Ratgeber-Bereich unter ratgeber.immowelt.de/haustierhaltung.html.

Ausführliche Ergebnistabellen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Quelle Text/Bild:
immowelt AG Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

www.immowelt.de

Nürnberg, 15.07.2021