Kinderfreizeitbonus für einkommensschwache Familien

Kinder und Jugendliche sind durch die Einschränkungen der Pandemie besonders belastet. Zum Ausgleich wurde von der Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien erhalten deshalb einen Freizeitbonus in Höhe von 100 €, um in den Ferien Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen. Der Bonus wird an Familien gezahlt, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Wohngeld-Anspruch haben, Kinderzuschlag erhalten oder aber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die Auszahlung für Arbeitslosengeld II-Empfänger wird im August (ab der 32. KW) automatisiert angewiesen und mit einem Bewilligungsbescheid bestätigt. Eine gesonderte Antragstellung ist hierbei nicht erforderlich.

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JUGENDBERUFSAGENTUR
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Kaiserslautern, 06.07.2021