Ausgeliehene Bücher müssen rechtzeitig zurückgegeben werden
Die Rücknahme der Bücher im Rahmen der Schulbuchausleihe findet derzeit statt, damit hat die beauftragte Firma Thalia bereits begonnen. Eine Rücknahme erfolgt ausschließlich in der Schule, in welcher die Bücher ausgeliehen wurden.
Eltern können dem von der Schule ausgeteilten Rückgabeschein entnehmen, welche Bücher rückgabepflichtig sind. Ebenso erhalten sie von der Schule den Rückgabetermin. Das Referat Schulen weist darauf hin, dass der mitgeteilte Termin unbedingt einzuhalten ist, weitere Termine können nicht angeboten werden. Bedingt durch eine landesweite Verfahrensänderung erfolgt keine weitere Aufforderung zur Rückgabe der Schulbücher.
Wird ein ausgeliehenes Schulbuch beschädigt oder nicht zum genannten Termin zurückgegeben, werden die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler zur Schadensersatzpflicht herangezogen. Dies sollte unbedingt vermieden werden.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 30.06.2021
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