Die Ermittlungen der Polizei in Kusel und der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wegen Verdachts der Unterschlagung eines Seeadlers sind abgeschlossen. Sie haben Folgendes ergeben:
Ende Mai/Anfang Juni 2020 entflog dem Wildpark und Greifvogelzoo Potzberg ein weiblicher Seeadler. Ein Passant entdeckte die Seeadlerdame in Jarszewo/Polen, als sie erschöpft einen Feldweg tatsächlich entlangging und offensichtlich Hilfe brauchte. Mit Hilfe der freiwilligen Feuerwehr und den Mitarbeitern der Tierschutz-Stiftung „Dzika Ostoja“ aus Szczecin/Polen wurde der Vogel eingefangen und in eine Auffangstation nach Szczecin gebracht. Der Vogel trug an den Beinen Bänder sowie Glöckchen, durch die erkennbar war, dass es sich nicht um ein wildes Tier handelte. Dennoch bot ein Mann, der mit der Auffangstation im Zusammenhang stand, das Tier einer in Polen wohnhaften Person zum Kauf an.
Diese stieß durch Recherchen auf die Suchanzeige des Wildparkbetreibers auf dem Potzberg und kontaktierte diesen im Januar 2021. In der Folge kam über mehrere Tierschützer ein Kontakt zwischen dem Wildparkbetreiber und dem Mann zustande, der den Seeadler zum Kauf angeboten und Zugriff auf ihn hatte. Dieser verlangte zunächst 10.000 Euro Pflege- und Futtergeld für das vergangene halbe Jahr von dem Wildparkbetreiber, entschuldigte sich später aber dafür und gab den Vogel ohne Gegenleistung heraus. Der Wildparkbetreiber veranlasste sodann den Transport des Tieres zurück in den Wildpark Potzberg, wo es sich derzeit wohlbehalten befindet.
Die Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat in dem Versuch, die Rückgabe des Tieres von der Erstattung von Aufwendungen für Pflege- und Futter abhängig zu machen, da es sich insoweit um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Das Zivilrecht sieht grundsätzlich einen Aufwendungsersatzanspruch vor. Das Verkaufsangebot jedoch begründet den Verdacht eines Unterschlagungsversuchs.
Im Hinblick auf das geschilderte spätere Verhalten des Mannes, das zur Rückkunft des Seeadlers führte, hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern das Verfahren mit Zustimmung des zuständigen Richters wegen geringen Verschuldens eingestellt.
Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
https://stakl.justiz.rlp.de
Kaiserslautern, 16.06.2021