Motorradfahrer fällt negativ auf

Mit diversen Konsequenzen muss ein Motorradfahrer rechnen, der am Donnerstagabend einer Polizeistreife im Stadtgebiet negativ aufgefallen ist. Einsatzkräfte der Zentralen Verkehrsdienste waren kurz vor halb 8 mit dem Video-Messfahrzeug in der Mainzer Straße unterwegs, als ihnen das Motorrad mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf dem linken Fahrstreifen stadteinwärts auffiel. Eine Messung ergab: Der Biker fuhr statt der maximal zulässigen 50 km/h mehr als 80 km/h.

An einer roten Ampel musste der Fahrer anhalten und regte sich dann auf, weil der Pkw vor ihm beim Wechsel auf „Grün“ für seinen Geschmack nicht schnell genug losfuhr. Die Beamten beobachteten, wie der Mann daraufhin mit seiner Maschine auf den rechten Fahrstreifen wechselte, um den Pkw zu überholen. Als er an dem Wagen vorbeizog machte er seinem Ärger mit Gesten in Richtung des Autofahrers Luft. Und trotz der regennassen Fahrbahn beschleunigte der Biker sein Motorrad anschließend nochmals deutlich.

 

Auch an der nächsten Kreuzung verstieß der Fahrer gegen mehrere Verkehrsregeln: Wegen der Rotphase hatten sich auf den beiden Fahrstreifen für die Geradeaus-Spur mehrere Fahrzeuge „angesammelt“. Auch hier ging es dem Mann beim Wechsel auf Grünlicht nicht schnell genug – er nutzte den Abbiegestreifen (Richtung Mannheimer Straße), der eigentlich noch „Rot“ hatte, um an den anfahrenden Wagen links vorbeizuziehen und dann seine Fahrt weiter geradeaus fortzusetzen.

Auch im weiteren Verlauf wechselte das Motorrad immer wieder von links nach rechts, um schnellstmöglich voranzukommen. Eine weitere Geschwindigkeitsmessung ergab 69 km/h (statt der erlaubten 50).

In der Rosenstraße stoppte die Streife den Fahrer, um ihn zu kontrollieren und auf sein Fehlverhalten anzusprechen. Mit dem Video konfrontiert, zeigte sich der 20-Jährige erstaunt und einsichtig. Um die Konsequenzen wird er trotzdem nicht herumkommen: Neben den Geschwindigkeitsverstößen, für die der Bußgeldkatalog eine Strafe von 100 Euro und einem Punkt vorsieht, wird geprüft, ob der verkehrswidrige Überholvorgang an der Ampel einen Rotlichtverstoß erfüllt – dafür könnte dem jungen Mann wegen der bereits länger dauernden Rotphase ein Fahrverbot blühen.

Doch damit nicht genug: Bei der Überprüfung des Motorrads stellte sich auch noch heraus, dass sich an der KTM nicht der Original-Auspuff befand. Eine Schallpegelmessung ergab, dass die zulässige Lautstärke, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, überschritten wurde. Somit erlosch die Betriebserlaubnis des Motorrades.

Pikanter Nebenaspekt der Kontrolle: Derselbe 20-Jährige hatte erst vor wenigen Wochen auf der A6 einen Unfall verursacht und seinen Pkw in die Schutzplanken gesetzt. Mutmaßliche Unfallursache: nicht angepasste Geschwindigkeit. |cri

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 04.06.2021