Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen nicht erfasst sind, können von heute an Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen. Dies hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bekannt gegeben.
„Wir möchten mit diesem Programm die Zukunft von Unternehmen sichern, die bei den bestehenden Hilfen durchs Raster fallen, obgleich sie hart von den Folgen der Pandemie getroffen sind. Wir werden die einzelnen Fälle genau ansehen, bewerten und prüfen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Anträge auf Härtefallhilfe können alle Unternehmen stellen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen. Die Anträge müssen wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) zwischen 2.000 und 100.000 Euro.
Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe und/oder November- und Dezemberhilfe möglich ist oder war.
Nähere Informationen zu den Härtefallhilfen von Bund und Ländern sowie die Antragsvoraussetzungen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de/rheinland-pfalz.
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Mainz, 19.05.2021