Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Kaiserslautern liegt seit nunmehr fünf Werktagen konstant unter dem Schwellenwert von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit dürfen ab Samstag, den 08. Mai 2021, Ladengeschäfte wieder für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung öffnen.
Voraussetzung ist, dass die Termine für einen fest begrenzten Zeitraum vergeben werden und pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche höchstens einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt gewährt wird. Die Termine sind so zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in oder vor den Einrichtungen vermieden werden. Zwischen den Terminen sind die Räumlichkeiten regelmäßig zu lüften.
Zu beachten sind ferner das Abstandsgebot, die Pflicht zur Kontakterfassung (Name, Vorname. Anschrift, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts) sowie die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Des Weiteren hat die Kundin oder der Kunde vor Betreten des Geschäfts ein negatives Ergebnis einer mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Die Testpflicht entfällt für symptomlose Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, der nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung besteht, nachweisen. Dies soll nach einem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zukünftig auch für Genesene gelten. Die Verordnung soll voraussichtlich in den nächsten Tagen in Kraft treten.
Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Kaiserslautern liegt weiterhin über dem Schwellenwert von 100, sodass die übrigen Regeln der sog. Bundesnotbremse weiterhin gelten.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
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Kaiserslautern, 06.05.2021
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