Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte auf die richtige Ausstattung seines Rades achten. Folgende Ausrüstungsteile sind nach der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gesetzlich vorgeschrieben.
– Scheinwerfer vorne und
– Rückstrahler weiß, nach vorne wirkend (kann in Scheinwerfer
integriert sein)
– Schlussleuchte – rot, empfohlen mit Standlicht und
Bremslichtfunktion und
– Rückstrahler – rot, nach hinten wirkend
– Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein,
müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.
– Rückstrahler – gelb, zwei pro Pedal, nach vorn und hinten
wirkend
– reflektierende Streifen – weiß, ringförmig zusammenhängend an
Reifenflanken oder Felgen oder in den Speichen des Vorder- und
Hinterrads und / oder
– Speichenrückstrahler – gelb, zwei je Laufrad
– Energiequelle – Lichtmaschine, Batterie oder Akku
– Bremsen – zwei, unabhängig voneinander wirkend
– Klingel – wirkungsvoll und helltönend |elz
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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 04.05.2021