Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 soll die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Erhöhung der Sicherheit für die „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ (z.B. Rad-, Pedelec-, E-Scooter-Fahrer). Ziel ist die Steigerung der Attraktivität des Radfahrens. Nach wie vor verunglücken oder sterben zu viele Radfahrer auf deutschen Straßen. Besondere Risiken bergen dabei
– Der tote Winkel beim Abbiegen
– Das Unterschreiten des Seitenabstandes beim Überholen
– Das Behindern der Fahrradfahrer durch unberechtigtes Parken auf
Radverkehrsflächen
Hier einige wesentliche Neuerungen in aller Kürze:
– Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist generell erlaubt,
sofern der Verkehr nicht behindert wird.
– Kinder müssen auch auf Radwegen vor dem Überqueren der Fahrbahn
absteigen.
– Überholabstand 1,5 Meter innerorts und 2,0 außerhalb von
Ortschaften – in Einzelfällen kann sogar ein größerer Abstand
erforderlich werden (Stichwort „ausreichender Seitenabstand“)
– Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen
über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
– Um auf für Personenbeförderung gebauten Fahrrädern (Bsp.
Rikschas) Personen mitzunehmen, muss man mindestens 16 Jahre alt
sein.
Achtung:
Die Bußgelder für Verstöße wurden empfindlich angehoben! Gerade das Halten oder Parken auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für Radfahrer kann sehr teuer werden, insbesondere wenn eine Behinderung oder Gefährdung dazu kommt oder sogar ein Sachschaden verursacht wird. |elz
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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 03.05.2021