StVO-Novelle – neue Regeln fürs Radfahren

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 soll die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Erhöhung der Sicherheit für die „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ (z.B. Rad-, Pedelec-, E-Scooter-Fahrer). Ziel ist die Steigerung der Attraktivität des Radfahrens. Nach wie vor verunglücken oder sterben zu viele Radfahrer auf deutschen Straßen. Besondere Risiken bergen dabei

– Der tote Winkel beim Abbiegen
– Das Unterschreiten des Seitenabstandes beim Überholen
– Das Behindern der Fahrradfahrer durch unberechtigtes Parken auf
Radverkehrsflächen

 

Hier einige wesentliche Neuerungen in aller Kürze:

– Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist generell erlaubt,
sofern der Verkehr nicht behindert wird.
– Kinder müssen auch auf Radwegen vor dem Überqueren der Fahrbahn
absteigen.
– Überholabstand 1,5 Meter innerorts und 2,0 außerhalb von
Ortschaften – in Einzelfällen kann sogar ein größerer Abstand
erforderlich werden (Stichwort „ausreichender Seitenabstand“)
– Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen
über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
– Um auf für Personenbeförderung gebauten Fahrrädern (Bsp.
Rikschas) Personen mitzunehmen, muss man mindestens 16 Jahre alt
sein.

Achtung:

Die Bußgelder für Verstöße wurden empfindlich angehoben! Gerade das Halten oder Parken auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für Radfahrer kann sehr teuer werden, insbesondere wenn eine Behinderung oder Gefährdung dazu kommt oder sogar ein Sachschaden verursacht wird. |elz

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

www.polizei.rlp.de

Kaiserslautern, 03.05.2021