40 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken kontrollieren heute seit 07.30 Uhr die Beschäftigungsverhältnisse auf dem Bau, um gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen. Dabei wurden unter anderem Baustellen in Kaiserslautern, Pirmasens, Saarbrücken, Homburg, Neunkirchen, Landau und Wörth genauer unter die Lupe genommen.
Die angetroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden unter anderem nach der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses, dem erhaltenen Lohn und der täglichen Arbeitszeit befragt.
„Wir achten bei unseren Kontrollen darauf, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die entsprechenden Mindestlöhne gezahlt werden“, erklärt Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken. „Auf Baustellen haben wir es oft mit mehreren Branchen zu tun, für die auch unterschiedliche Mindestlöhne gelten.“
So gilt beispielsweise für das Bauhauptgewerbe derzeit ein Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde, für die Gerüstbauer ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und für das Elektrohandwerk ein Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro pro Stunde.
„Auf der anderen Seite ist es uns genauso wichtig, dass die Arbeitgeberpflichten eingehalten werden, damit die angebotenen Leistungen vergleichbar sind und es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der ehrlichen Unternehmen kommt „, führt Hans Barth weiter aus. Deshalb prüft der Zoll auch die Anmeldung zur Sozialversicherung, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Dokumentationspflichten.
Im Laufe des bisherigen Tages wurden im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz 171 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 56 Unternehmen kontrolliert.
Die heute durchgeführten Prüfungen sind Teil bundesweiter Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Der Zoll legt aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Verdachtsunabhängig werden in ganz Deutschland Baustellen kontrolliert, um regionale oder überregionale Begehungsformen der Schwarzarbeit aufzudecken.
Die Auswertung der Überprüfungen dauert noch an. In mehreren Fällen werden die vor Ort aufgenommenen Angaben mit den Geschäftsunterlagen der entsprechenden Betriebe sowie den Meldesystemen der Zusammenarbeitsbehörden abgeglichen.
Quelle Text/Bild:
Hauptzollamt Saarbrücken
Dienststellenschlüssel 9300
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken
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Kaiserslautern, 16.04.2021