32mal hatte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle am Dienstagvormittag auf der B37 etwas zu beanstanden. Die Beamten hatten von 9 bis 11.30 Uhr in Höhe des Parkplatzes „Ruheforst Ost“ eine Kontrollstelle eingerichtet und den Verkehr ins Visier genommen, der stadtauswärts in Richtung Hochspeyer unterwegs war. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt in diesem Bereich bei 70 km/h. Im Kontrollzeitraum wurden 28 Fahrer erwischt, die sich nicht ans Tempolimit hielten. 20 von ihnen kamen mit einer kostenpflichtigen Verwarnung davon, acht Fahrer lagen jedoch so deutlich „drüber“, dass sie mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen müssen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 104 km/h.
Bei den kontrollierten Fahrzeugen und Fahrern mussten zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung (Farbkopien der mitzuführenden Dokumente) sowie zwei Mängelberichte wegen fehlender Papiere und Ausrüstungsgegenstände (Warndreieck) ausgestellt werden.
Am Nachmittag ging es mit Kontrollen in der Mannheimer Straße in Höhe eines Einkaufszentrums weiter. Diesmal wurde die Geschwindigkeit der stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge gemessen. Von 13 bis 15 Uhr wurden hier zwölf Verwarnungen und zwei Bußgelder fällig. Darüber hinaus gab es drei Mängelberichte, davon zwei wegen „abgelaufener“ Plaketten, das heißt überschrittener Termine für die Hauptuntersuchung.
Gegen 15.45 Uhr fiel einer Streife ein Pritschenwagen in der Mainzer Straße auf. Der Grund: Die Ladung auf der offenen Ladefläche war nur unzureichend gesichert. Der Transporter wurde deshalb gestoppt und der Fahrer aufgefordert, die Ladung besser zu sichern. Auf den Mann kommt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zu.
Während der Streifenfahrt im nördlichen Landkreis wurden am Nachmittag weitere gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei mussten in Mehlingen/Baalborn, Otterberg, Otterbach und Katzweiler weitere Ordnungswidrigkeiten beanstandet werden – unter anderem für Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, mangelhafte Ladungssicherung, sowie für die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen, ohne den dafür erforderlichen Fahrzeugschein auszufüllen.
Am Dienstagabend wurden Polizeibeamte im Hilgardring Zeuge eines sogenannten Rotlichtverstoßes: Vor ihren Augen passierte ein Kastenwagen kurz vor 20 Uhr eine Ampelkreuzung, obwohl das Signal für seine Fahrspur auf „Rot“ stand. Eine Überprüfung des amtlichen Kennzeichens ergab anschließend noch den Hinweis, dass für den Renault Trafic aktuell kein Versicherungsschutz besteht. Auf den Halter und Fahrer des Fahrzeugs kommen somit gleich in zweifacher Hinsicht rechtliche Konsequenzen zu. |cri
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Kaiserslautern, 14.04.2021