Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind zuletzt immer häufiger zur Zielscheibe von Drohungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt geworden. Inzwischen haben Bundestag und Bundesrat reagiert: Ein Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität wurde verabschiedet. Seitdem werden auch Aktive in der Kommunalpolitik besser vor übler Nachrede und Verleumdung geschützt. Strafverfolgungsbehörden müssen nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amts wegen einschreiten. Das Strafmaß für Beleidigungen im Netz wurde verschärft, und künftig sind neben Morddrohungen auch Drohungen mit Taten gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen strafbar.
Auch die Billigung von Straftaten fällt künftig unter den entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch, etwa wenn jemand eine Äußerung befürwortet, jemand gehöre „an die Wand gestellt“. Für Betreiber sozialer Netzwerke gelten künftig Meldepflichten für eine Reihe von Straftaten, allerdings nicht für Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung.
Gesetz gegen Hasskriminalität ist in Kraft getreten – das steht drin (Beitrag bei „Kommunal“)
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Kaiserslautern, 13.04.2021