Die Regelsätze wurden zum 01. Januar 2021 für das Arbeitslosengeld II erhöht. Davon profitiert auch Theresa Hanzen aus Kaiserslautern. Sie ist alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern im Alter von 3 und 4 Jahren. Die Familie erhält schon seit der Geburt der Kinder die Grundsicherung vom Jobcenter. Die zweifache Mutter freut sich momentan auf ihre Umschulung zur Einzelhandelskauffrau, die bald losgehen soll. “Ich kann es kaum abwarten, endlich mit meiner Umschulung zu starten”, freut sich die junge Mutter. Sie erhält monatlich nun 446 Euro als Grundsicherung. Hinzu kommen jeweils 283 Euro für die Kinder, das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss werden damit verrechnet. Zudem werden die Miet- und Nebenkosten von 555 Euro vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt.
Präzises haushalten
“Es ist schon sehr wenig. Aber es kommt auch darauf an, wie man mit dem Geld umgeht”, berichtet Theresa Hanzen. “Man muss sehr genau haushalten und sich das Geld gut einteilen. Ich drehe jeden Cent zehn Mal um, bevor ich ihn ausgebe. Beim Einkaufen achte ich immer darauf, was gerade günstig ist und nutze oft Sonderangebote. Dabei hilft mir auch die App kaufDa. Außerdem habe ich den Stromanbieter gewechselt, um Energiekosten zu sparen. Manchmal bleibt am Ende des Monats noch was übrig. Das Geld spare ich, um irgendwann den Führerschein zu machen.”
Kosten für Nachhilfeunterricht und Klassenfahrten werden übernommen
Leistungsempfänger mit Kindern im schulpflichtigen Alter können die Übernahme einiger Ausgaben beim Jobcenter beantragen. “Auf Antrag übernimmt das Jobcenter die Kosten für Nachhilfeunterricht oder Klassenfahrten. Schulbücher kann man entweder ausleihen, oder – wenn dies nicht möglich ist – die Kostenübernahme beim Schulamt der Stadtverwaltung beantragen”, erläutert Steffen Schmiedtke, Fachmann für Leistungsfragen beim Jobcenter Stadt Kaiserslautern.
Größte Erhöhung im Regelsatz bei Kleinkindern und Jugendlichen
Eine Anhebung der Regelsätze um 14 Euro erfahren volljährige Einzelpersonen, die nun 446 Euro monatlich erhalten. Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen 401 Euro (+12 Euro), volljährige Kinder bis zum 24. Lebensjahr 357 Euro (+12 Euro), Kinder zwischen 14 und 17 Jahren 373 Euro (+45 Euro), Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 309 Euro (+1 Euro) und Kinder zwischen 0 und 5 Jahren 283 Euro (+33 Euro). Kleinkinder und Jugendliche profitieren somit am stärksten von der Erhöhung. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren fällt die Anhebung der Regelsätze am geringsten aus, jedoch hatte diese Altersgruppe bereits bei der letzten Erhöhung 2018 überdurchschnittlich profitiert. 2018 betrug die Erhöhung 21 Euro.
Der persönliche Schulbedarf stieg ebenfalls an. Die automatisch bewilligte Leistung erhöhte sich von 150 Euro auf 154,50 Euro. Diese Leistung wurde im Februar in Höhe von 51,50 Euro und wird zu Beginn des neuen Schuljahres im August in Höhe von 103 Euro ausgezahlt.
Quelle Text/Bild:
Jobcenter Stadt Kaiserslautern
Guimarães-Platz 3
67655 Kaiserslautern
www.jobcenterkaiserslautern.de
Kaiserslautern, 31.03.2021