Tagestipp des LKA: Vorsicht vor Fakeshops beim Onlineshopping

In Zeiten der Corona-Pandemie boomen Einkäufe im Internet. Doch nicht alle Online-Shops sind seriös. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte auf Vorkasse verzichtet und unbedingt das Impressum geprüft werden.

Ein Verbraucher bestellte bei www.zigaretten-kaufen.org Zigaretten, die er per Vorkasse bezahlte. Diese sind aber nie bei ihm angekommen. „Auf der Website ist sofort erkennbar, dass der Seitenbetreiber ein Geheimnis aus sich macht“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Ein Impressum ist nicht zu finden. Der Link zu Kontaktmöglichkeiten führt lediglich zu einem Kontaktformular.“ Das bezahlte Geld ist verloren. Eine rechtliche Handhabe gibt es nicht, weil der Seitenbetreiber nicht zu ermitteln ist.

Insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram, aber auch bei großen Verkaufsplattformen wie Amazon und Ebay tummeln sich Online-Shops, die neben Vorkasse auch Online-Bezahldienste akzeptieren. Ein Impressum sucht man aber auch hier meist vergeblich. „Diese Anbieter liefern tatsächlich Ware“, so Kaiser. „Allerdings ist dies dann billig produzierte Ware von sehr schlechter Qualität.“ Wer die Ware reklamieren möchte, muss sich auf die Suche nach einem Ansprechpartner machen. In den meisten Fällen gibt es auch auf diesen Seiten kein Impressum. Die in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder den „Nutzungsbedingungen“ genannten Adressen sind in der Regel im Ausland, meistens in Asien, sodass eine Reklamation mühsam ist.

Ein Verbraucher bestellte auf einer Seite mit der Endung .de Kontaktlinsen. Der angegebene E-Mail-Kontakt des Kundenservice endete ebenfalls mit .de. Der Kunde nahm daher an, es handele sich um ein deutsches Unternehmen. Im Impressum fand sich jedoch als Verkäufer eine Limited mit Sitz in Guernsey, einer Kanalinsel. Die Ware wurde an eine Postfiliale geliefert. Dort musste der Verbraucher noch Zoll- und Einfuhrabgaben von rund 25 Euro und weitere 6 Euro Auslagenpauschale entrichten. Über diese zusätzlichen Kosten wurde er bei seiner Bestellung nicht informiert. „Nicht-EU-Unternehmen, die in die EU verkaufen, müssen über alle anfallenden Steuern und Gebühren vor Abgabe der Bestellung deutlich informieren“, so Kaiser. Allerdings wird sich eine Auseinandersetzung mit dem Verkäufer schwierig gestalten.

Fake-Shops locken mit unschlagbar günstigen Preisen und verlangen Vorkasse. Gütesiegel und Bewertungen sind oftmals gefälscht. Wenn ein Impressum überhaupt vorhanden ist, sind auch die darin gemachten Angaben falsch.

Zum Schutz vor Fake-Shops geben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt folgende Tipps:

– Impressum und Kontaktmöglichkeiten kontrollieren

Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist überhaupt kein Impressum vorhanden, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.

– Bewertungen kritisch hinterfragen

Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten.

– Gütesiegel auf Echtheit prüfen

Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

– Sichere Zahlungsmethoden wählen

Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teil-weise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zah-lungsmethoden wie der Vorauskasse.

– Günstige Preise hinterfragen

Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.

– Bestellbutton muss korrekt sein

Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Bestellbutton mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Zahlungspflichtig buchen“ beschriftet sein. Sollte es auf dem Bestellbutton nur „Anmelden“ oder „Bestellen“ heißen, ist Vorsicht geboten.

– Vorsicht bei vergriffener Ware

Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop.

Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist das meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Verbraucher sollten hierfür alle Beweise für ihren Online-Kauf – ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails – sichern.

Beratung und Hilfen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-rlp/karte-beratungsorte) sowie in den Polizeipräsidien.

Weitere Informationen zum Thema bieten folgenden Links:

https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/gefahren-beim-online-einkauf/fakeshops/

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/brexit-was-bedeutet-das-fuer-verbraucher-12812

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 30.03.2021