Im „Bündnis für sicheres Öffnen“ hatte das Land mit Kammern, Einzelhandel und Kommunen bereits vor Beginn der vorsichtigen Lockerungen klare Absprachen getroffen, wie im Fall wieder steigender Inzidenzen vorzugehen ist. Dies betrifft Kommunen, deren Inzidenz drei Tage oberhalb von 50 liegt, wenn auch die Landesinzidenz in einem Zeitraum von drei Tagen über die Marke von 50 gestiegen ist. Die betroffenen Kommunen müssen dann zusätzliche Schutzmechanismen in Kraft setzen, so ist beispielsweise in den meisten Geschäften nur noch ein Terminshopping möglich. Das Land hat den Kommunen zur einfacheren und einheitlichen Umsetzung Muster-Allgemeinverfügung zur Verfügung gestellt. Dies hat dazu geführt, dass die vereinbarten Maßnahmen in den betroffenen Kommunen zügig und verlässlich umgesetzt werden konnten. Nur vereinzelt musste das Land per Erlass nachsteuern, dass die zuvor besprochenen Maßnahmen vollumfänglich zum bestmöglichen Schutz der Bevölkerung umgesetzt werden.
Auch für Kommunen, deren Inzidenz über 100 liegt, gibt es klare Vereinbarungen. Diese müssen die sogenannte „Notbremse“ ziehen. Auch die dafür nötigen Maßnahmen hat das Land den Kommunen in einer Muster-Allgemeinverfügung an die Hand gegeben, die die Kreise oder kreisfreien Städte umsetzen müssen. Dies ist in den aktuell betroffenen Kommunen Kreis Altenkirchen und Stadt Frankenthal auch wie vereinbart geschehen. Lediglich in der Stadt Pirmasens musste das Land nun mit Hilfe eines Erlasses das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung veranlassen. Somit werden auch in Primasens unverzüglich die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen ergriffen.
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Mainz, 15.03.2021