„Wir brauchen schnell eine einfache und einheitliche digitale Lösung für die Kontaktnachverfolgung, um Öffnungsschritte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu begleiten und sicherzustellen, dass der Datenaustausch schnell abläuft. Eine sichere elektronische Kontaktnachverfolgung bedeutet eine enorme Erleichterung nicht nur für die Gesundheitsämter, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Sie hilft dabei, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Auf Initiative von Rheinland-Pfalz wird sich die Gesundheitsministerkonferenz in ihrer nächsten Sitzung am 15. März mit der Einführung einer digitalen Kontaktnachverfolgung befassen. „Es muss das gemeinsame Interesse aller Bundeländer sein, hier zu einer schnellen Einigung und Umsetzung zu kommen. Unser Ziel ist die schnelle Einführung einer bundesweiten digitalen Lösung, beispielsweise einer App, zur Kontaktnachverfolgung. Ich möchte, dass wir in dieser Sache vorankommen und in der kommenden Woche eine Eignung finden. Dabei sind natürlich auch die Anforderungen an den Datenschutz zu beachten“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.
Die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs hatte beschlossen, dass sich die Länder bei der Kontaktnachverfolgung in elektronischer Form auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Eine solche elektronische Kontaktnachverfolgung beispielsweise per App, soll sicherstellen, dass Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontaktperson dokumentiert werden und die Daten im Falle eines Infektionsgeschehens unmittelbar den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden. Die Länder sollen im Rahmen eines bundesweit einheitlichen Vorgehens ein System auswählen und kostenlos zur Verfügung stellen.
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 10.03.2021