Eine Verkehrskontrolle kann durch Polizeibeamte im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden. Zwei Verkehrsteilnehmerinnen sahen das am Sonntagabend anders.
Gegen 18 Uhr sollte eine 57-jährige Frau in der Pariser Straße einer Kontrolle unterzogen werden. Trotz Haltesignal und Blaulicht fuhr die Frau unbeirrt weiter auf die Bundesstraße 270. Erst nachdem der Streifenwagen sich neben sie setzte und mit der Haltekelle signalisiert wurde, dass sie anhalten solle, hielt sie am rechten Fahrbahnrand an. Als Grund für das verspätete Anhalten, gab diese erzürnt an, dass eine Kontrolle auf der Straße aufgrund des Verkehrs gefährlich sei.
Eine halbe Stunde später hielten die Beamten eine 45-jährige Frau in der Pirmasenser Straße an. Sie sollte ebenfalls einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Auch hier konnte die Fahrerin nicht verstehen, dass es für eine Verkehrskontrolle keinen Anlass geben muss. Sie fühlte sich schikaniert. Erklärungsversuche der Beamten blockte die Frau ab.
Bei den anlassunabhängigen Verkehrskontrollen handelt sich um eine präventive Maßnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 36 Abs. 5 StVO. |elz
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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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Kaiserslautern, 08.03.2021