Nach dem Bund-Länder-Treffen am 3. März 2021 wurde ein detailliertes Szenario für mögliche Lockerungen in einem mehrstufigen Plan entwickelt. In dem vorliegenden Bund-Länder-Beschluss findet sich das Wort „Sport“ ganze zwölf Mal. Die Musik geht dabei leer aus. Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz appelliert an die rheinland-pfälzische Landesregierung, bei der Umsetzung des Beschlusses in einer neuen Corona-Bekämpfungsverordnung die Musik mit dem Sport gleichzusetzen.
Landesmusikrats-Präsident Peter Stieber zeigt sich besorgt über die getroffenen Beschlüsse:
„Es ist für die mehr als 3.500 Musik- und Gesangsvereine sowie die zahlreichen Ensembles und Bands aus Rock, Pop und Jazz im Land von existentieller Bedeutung, dass endlich Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens geschaffen werden. Wenn bereits im dritten Öffnungsschritt kontaktfreier Sport im Außenbereich mit 10 Personen stattfinden kann, so muss dies auch für die Musik gelten. Dann könnten entsprechend große Ensembles miteinander proben bzw. Stimmgruppen bei Chören oder einzelne Instrumentengruppen bei Orchestern unter Einhaltung entsprechender Hygieneregeln zusammen musizieren“.
Auch eine klare Regelung für den Bereich der musikalischen Bildung sieht Stieber als dringend notwendig an: „Außerschulischer Musikunterricht muss auch für Blasinstrumente und Gesang sowie schrittweise für das Ensemblespiel ermöglicht werden! Für die allgemeinbildenden Schulen darf keine Priorisierung der so genannten Kernfächer gegenüber Musik getroffen werden. Diese einseitige Auffassung von Bildung schadet Kindern und Jugendlichen!“
Quelle Text/Bild:
Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V.
Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz
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Mainz, 04.03.2021