Die Bundesregierung hat das französische Département Moselle als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Seit heute gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für Menschen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise im Département Moselle aufgehalten haben. Durch eine kurzfristige Änderung der rheinland-pfälzischen Corona-Verordnung wird es hinsichtlich der Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger geben.
„Ich bin sehr besorgt über die Ausbreitung der Virusvarianten in unserem Nachbarland Frankreich. Insbesondere im Département Moselle ist der Anteil der Covid-Infektionen mit der südafrikanischen Mutante hoch. Damit stehen sowohl unsere direkte Grenzregion als auch wir vor besonderen Herausforderungen. Um praktikable und maßgeschneiderte Lösungen insbesondere für Grenzpendler und Grenzgänger zu finden, stehen wir in engem Austausch mit den Akteuren und Unternehmen vor Ort sowie der Bundesregierung, den benachbarten Ländern und den französischen Freunden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Wichtigstes Ziel der Landesregierung sei es, einen effektiven Infektionsschutz mit dem grenzüberschreitenden Leben und Arbeiten in unserer Region zu vereinbaren.
Unmittelbar nach Bekanntgabe der Einstufung des Département Moselle als Virusvariantengebiet haben sich die betroffenen Akteure auf allen politischen Ebenen in Videokonferenzen ausgetauscht, um sich auf die veränderte Situation bestmöglich einzustellen. Die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, Staatssekretärin Heike Raab, beriet hierbei mit den betroffenen Landkreisen und Vertretern der Kammern über die aktuellen Entwicklungen. „Mit der kurzfristigen Änderung der Corona-Landesverordnung schaffen wir Ausnahmen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Département Moselle mit Blick auf die Quarantänebestimmungen. Sie sollen helfen, den grenzüberschreitenden Verkehr aus Gründen der Beschäftigung, aber auch der Ausbildung oder des Studiums aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus haben wir mit dem Bund besprochen, dass es keine stationären Grenzkontrollen, sondern stichprobenartige Kontrollen im Hinterland geben wird“, unterstrich Staatssekretärin Heike Raab.
Auch der Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat unter Leitung von Staatsminister Roth aus dem Auswärtigen Amt und Staatssekretär Beaune aus dem französischen Außenministerium kurzfristig getagt. „Es ist ein wichtiges Zeichen für die deutsch-französische Freundschaft, dass wir uns sofort auf politischer Ebene zusammengeschaltet und über die weiteren Schritte beraten haben“, unterstrich Staatssekretärin Heike Raab. „Ich habe die Hoffnung, dass die Maßnahmen, die unsere französischen Freunde und die Bundesregierung zur Eindämmung der Virusvarianten-Ausbreitung ergriffen haben, schnell und effektiv Platz greifen. Um das grenzüberschreitende Leben zu bewahren, müssen wir das Infektionsgeschehen auf allen Seiten der Grenze bestmöglich in den Griff bekommen. Testungen, Screening und Sequenzierung gehören dabei zu den Voraussetzungen, genauso wie das verstärkte Impfen. Der Bund hat uns in Aussicht gestellt, dass in absehbarer Zeit „Selbst-Tests“ möglich werden, die als Gesundheits-Nachweis ausreichen können. Das würde das Verfahren sehr erleichtern. Selbstverständlich haben die Menschen selbst und ihre Umgebung am Arbeitsplatz das höchste Interesse, niemanden anzustecken.“
Das Département Moselle wurde als Virusvariantengebiet eingestuft, da dort insbesondere die südafrikanische Virus-Variante verbreitet ist. Ohne Ausnahme gilt daher eine Test- und Nachweispflicht sowie die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten bereits bei Einreise den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Einreise nach Rheinland-Pfalz reicht ein Antigen-Schnelltest. Berufspendlerinnen und –pendler benötigen zudem einen Nachweis des Arbeitgebers über die berufliche Tätigkeit und das im Unternehmen umgesetzte Hygienekonzept.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet bestehen in Rheinland-Pfalz nun für folgende Personengruppen:
· Personen, die nur zur Durchreise in das Land Rheinland-Pfalz einreisen. Sie haben das Land auf dem schnellsten Wege wieder zu verlassen.
· Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und angemessene Schutz- und Hygienekonzepte einhalten.
· Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich und unabdingbar ist und die für bis zu 72 Stunden in das Land Rheinland-Pfalz einreisen Die Erforderlichkeit und Unabdingbarkeit ist durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber zu bescheinigen.
· Personen, die im Land Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger).
· Personen, die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in das Land Rheinland-Pfalz begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler).
Alle Informationen zur Testpflicht bei Einreise nach Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://corona.rlp.de/de/service/faqs/
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/16._CoBeLVO/16._CoBeLVO_2.pdf
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