Im Sinne einer guten und medizinisch notwendigen Versorgung von Patienten und Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und Behinderungen, ist es wichtig, dass die Heilmittelerbringer*innen durch die kommunalen Behörden bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten unterstützt werden.
Wie wir in Erfahrung bringen konnten, werden durch die Stadtverwaltung aufgrund eines Schreiben des Landesministeriums derzeit keine Parkausweise für medizinisches Personal ausgestellt, da sie in diesem Schreiben aufgefordert wurden, die derzeitige Praxis zu überprüfen.
Das zuständige Ministerium hat in einem Schreiben an eine Ergotherapeutin, die sich in einem offenen Brief an selbiges gewandt hat, den Ball zurückgespielt. Dem Antwortschreiben aus Mainz zufolge gibt es für die Kommunen durchaus einen Ermessensspielraum, der auch Grundlage der bisherigen Praxis war.
Auf unsere Anfrage bei der Stadtratssitzung vom 1.02.2021, auf mit welcher Begründung die bisherige Praxis der Herausgabe von Parkausweisen gegen einen festgelegten Jahresbeitrag nicht fortgesetzt wird, bekamen wir nun Antwort. Dieser ist zu entnehmen das „die Dringlichkeit im Rahmen einer medizinischen/pflegerischen Betreuung und Betreuung nachgewiesen werden“ muss.
Laut Heilmittelinformationsstatistik des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV-SV beträgt der Anteil an Hausbesuchen z.B. in der Ergotherapie rund 40 %. Zur Durchführung von Hausbesuchen sind diese laut Rahmenvertrag gesetzlich verpflichtet. Wie auch Physiotherapeut*innen benötigen diese teilweise schwer transportierbares Therapiematerial. Dies und die enge Terminbindung machen es notwendig dazu ein Kraftfahrzeug zu benutzen. Genügend Parkraum ist seltenst vorhanden.
Da die medizinisch-/therapeutischen Hilfsmaßnahmen auf der Grundlage allgemein- und fachärztlicher Rezepte erfolgen, die den Behörden aus datenrechtlichen Gründen nicht offen gelegt werden können, muss das Vorliegen von Verordnungen in der Praxis und Nutzung des betreffenden Fahrzeugs durch eine/n praktizierende/n Therapeut*in als Grundlage für die Ausstellung vergünstigter Parkausweise genügen.
Wir fordern die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung auf zur bisherigen Praxis zurückzukehren, da sich durch die Aussetzung der Ausstellung der Parkausweise für medizinisch/therapeutisches Personal, erhebliche Probleme im Betriebsablauf der Heilmittelerbringer*innen ergeben, die dazu führen das z.b. Ergo- und Physiotherapeut*innen nicht mehr im bisherigen Umfang Hausbesuche ausführen können. Es entstehen durch die Nichtausstellung zunehmend Engpässe bei der Versorgung von Menschen, die aufgrund von Krankheit und Behinderung auf ärztlich verordnete Hausbesuche angewiesen sind. Dies kann nicht das Ziel der Stadtverwaltung sein.
Quelle Text/Bild:
Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Kaiserslautern
Willy Brandt Platz 1
67657 Kaiserslautern
www.die-linke-kaiserslautern.de/partei/stadtratsfraktion/
Kaiserslautern, 25.02.2021