Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern beschlossen, den Einzelunterricht an Musikschulen mit Ausnahme von Blasmusik und Gesang wieder möglich zu machen. Die entsprechende Regelung wird in der anstehenden 16. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Der Unterricht kann unter den Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen des Musikkonzepts ab Montag, 1. März, wieder stattfinden. „Kulturelle Bildung ist ein wichtiger Baustein unserer Bildungs- und Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz.
Die zahlreichen Musikschulen leisten wichtige Arbeit, Kinder und Jugendliche an das Musizieren und damit an Kunst und Kultur heranzuführen“, so Kulturminister Konrad Wolf. „Mir war es wichtig, dass bei den ersten Öffnungsschritten auch die kulturelle Bildung wieder die Chance erhält, ihre Arbeit in Präsenz durchzuführen. Die vorliegenden Hygienekonzepte sind bereits erprobt und werden eine sichere Umsetzung des Einzelunterrichts ermöglichen.“
Aufgrund des erhöhten Aerosolausstoß bleibt Blasmusik und Gesang zunächst von dieser Regelung ausgenommen.
Quelle Text:
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
vertreten durch den Minister
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
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Mainz, 24.02.2021