Im weiter andauernden Lockdown boomt der Online-Handel. Möchten Verbraucherinnen und Verbraucher erworbene Produkte umtauschen, zurückgeben oder reparieren lassen, stehen sie vor zahlreichen rechtlichen Fragen. Abhilfe schafft ab sofort der neue Umtausch-Check der Verbraucherzentralen auf www.umtausch-check.de, der Nutzerinnen und Nutzern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem individuellen Fall bietet. „Kann ich das zurückgeben?“ Wohl jeder kennt die Situation, dass ein gekauftes Produkt doch nicht gefällt oder, oft noch ärgerlicher, plötzlich kaputt ist. Laut einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen durch das Marktforschungsinstitut hopp Marktforschung hat fast jeder zweite Verbraucher in den letzten drei Jahren mindestens einen defekten Artikel reklamiert. Die Umfrage zeigt auch, dass den Betroffenen in der Mehrheit der Fälle nicht bewusst ist, welche Rechte ihnen zustehen.
Für solche Fälle haben die Verbraucherzentralen den Umtausch-Check entwickelt. „Auf dieser Seite erhalten Interessierte nach Eingabe einiger Informationen jederzeit eine kostenlose Ersteinschätzung zur Rechtslage in ihrem Fall“, sagt Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Check verrät zum Beispiel, ob ein Käufer die vor drei Wochen online bestellte Jogginghose noch zurückgeben kann.
Auch abseits von online bestellter Ware deckt das Tool Fragen rund um Garantie und Gewährleistung ab. Geht die im Ladengeschäft gekaufte Waschmaschine zum Beispiel während des Lockdowns kaputt, gibt es auch hierfür rechtliche Erstinformationen und bei Bedarf Vorlagen für einen Brief an den Verkäufer oder Hersteller, mit dem die eigenen Rechte geltend gemacht werden können.
Auch wer sich ganz allgemein einen Überblick über die Unterschiede zwischen Rückgabe, Garantie und Gewährleistung verschaffen möchte, kann das ebenfalls auf www.umtausch-check.de mit Hilfe einer interaktiven Grafik tun.
Bleiben nach der Nutzung des Checks doch noch Fragen offen, unterstützen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale weiter. Terminvereinbarung unter (06131) 28 48 0 oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp
Der Umtausch-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Niedersachsen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 23.02.2021