Seit dem 01. Februar 2021 entfällt bei den Kennzeichen für Kraftfahrzeuge die Unterscheidung bei den Erkennungsnummern für Stadt und Landkreis Kaiserslautern. Nach einer kurzen Erprobungsphase haben ab sofort alle Kraftfahrzeughalterinnen und -halter aus Stadt und Kreis die Möglichkeit, aus allen zulässigen Buchstaben- und Zahlenkombinationen ihr Wunschkennzeichen zu wählen. Die Verpflichtung zur Änderung der Fahrzeugpapiere nach Wohnortwechsel ist von dieser Regelung unberührt. Auch die örtliche Zuständigkeit der beiden Zulassungsbehörden bleibt weiterhin bestehen.
So ist für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Stadtgebiet nach wie vor die Stadtverwaltung Kaiserslautern, Zulassungsstelle, Merkurstraße 45, 67663 Kaiserslautern, zuständig. Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis können sich an die Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern, sowie an die Außenstelle in der Bruchwiesenstraße 31, 66849 Landstuhl, wenden.
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Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 17.02.2021
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