Immer wieder wenden sich Menschen an die Verbraucherzentrale, weil sie auf ihrer Kreditkartenabrechnung unerklärliche Abbuchungen entdecken. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Betroffenen Opfer sogenannter Phishing-Mails geworden sind. Mit gefälschten E-Mails fordern Betrüger ihre Opfer auf, einen Link in der Nachricht anzuklicken und dann auf einem Formular bestimmte Daten einzutragen. Abgefragt werden die notwendigen Bank- oder Kreditkartendaten, die anschließend für Betrugszwecke eingesetzt werden. Aber auch Hacking-Angriffe auf Unternehmen können dazu führen, dass sensible Daten von Verbrauchern in falsche Hände geraten.
Konnten Betrüger bislang allein mit Kenntnis der Karten- und Prüfnummer sowie des Ablaufdatums einer Kreditkarte im Internet bezahlen, wird es für sie durch die Zahlungsdienste-Richtlinie weitaus schwieriger. Die Richtlinie schreibt Sicherheitsvorkehrungen durch einen zweiten Faktor, wie zum Beispiel eine TAN, vor und regelt die Haftung künftig eindeutiger. Banken, Sparkassen und Händler müssen dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen bis zum 31. März umgesetzt sind.
Gelingt es einem Betrüger dennoch mit gestohlenen Kreditkartendaten zu bezahlen, müssen die Kreditinstitute oder die Händler für die Schäden aufkommen.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor Kreditkartenbetrug schützen kann.
– Vorsicht vor Phishing-Mails
Besondere Vorsicht ist bei E-Mails angesagt, in denen ein Link angeklickt oder ein Dateianhang geöffnet werden soll. Empfänger sollten am besten beim Absender nachfragen, ob die E-Mail wirklich von ihm stammt. Viele Phishings-Mails sehen aus, als wären sie von einer Bank verschickt worden. Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt empfehlen daher, auf einem gesonderten Weg, zum Beispiel per Telefon oder über die E-Mail-Adresse der jeweiligen Homepage, beim jeweiligen Herausgeber von Kreditkarten anzufragen, da sonst die Gefahr besteht, dass Bürgerinnen und Bürger auf die Phishing-Mail antworten und dann eine Antwort von den Tätern erhalten.
– Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren
Nicht selten werden unberechtigte Abbuchungen erst spät entdeckt. Aus diesem Grund sollten die eigenen Kontobewegungen regelmäßig kontrolliert werden. Unberechtigte Abbuchungen lassen sich bis acht Wochen ab Belastung noch zurückrufen.
Ausführliche Informationen bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/onlinebanking-und-shopping-die-tanverfahren-seit-psd2-38063
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/online-banking/
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/
Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien.
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 17.02.2021