Schule für Alle – Teilhabe gewährleisten – Musteranträge zum Anspruch auf digitale Endgeräte für Distanzlernen (Homeschooling)

Im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen!!!

Die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Kaiserslautern weißt darauf hin, das die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer am 1. Feb. 2021 herausgegebenen Weisung festgestellt hat, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt, werden. Kern der Weisung ist: dass für ALG II-Beziehende ab dem 1. Januar 2021 digitale Endgeräte und Drucker vom Jobcenter auf Zuschussbasis zu übernehmen sind.

Grundsätzlich seien alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt. In einem Musterschreiben wird auf Leistungsberechtigte nach dem SGB II; SGB XII und Analogleistungen beziehende Geflüchtete und AsylbLG-Leistungen Beziehende eingegangen. Wir fordern dazu auf im Bedarfsfalle Anträge zum Anspruch auf digitale Endgeräte beim hiesigen Jobcenter zu stellen.
– Einen Infotext und Musteranträge sind hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/
Die Weisung der BA bezieht sich leider ausschließlich auf ALG II-Beziehende. Digitale Endgeräte benötigen aber auch Menschen, die Leistungen nach SGB XII, AsylbLG oder der Jugendhilfe beziehen. Ebenso Geflüchtete mit Analog-Leistungen und auch Personen, die das 25. Lebensjahr überschritten haben und trotzdem allgemein- und berufsbildende Schulen besuchen. Solange Herr Heil nicht nachsteuert, wird es hier einige Probleme und natürlich rechtliche Auseinandersetzungen geben, aber eines ist definitiv klar. Alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleich behandelt werden. Wir hoffen darauf, dass Politik und Verwaltung dies auch sehen und ihre Teilhabe nicht gerichtlich durchgesetzt werden muss. Wir fordern das Jobcenter in Kaiserslautern auf den oben genannten Personengruppen über die Weisung der BA hinaus über positive Bescheide die Möglichkeit zu geben, gleichberechtigt mit allen anderen Schülern, Schülerinnen, Auszubildenden und Studierenden am gemeinsamen Lernen teilzuhaben.

 

Quelle Text/Bild:
Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Kaiserslautern
Willy Brandt Platz 1
67657 Kaiserslautern

www.die-linke-kaiserslautern.de/partei/stadtratsfraktion/

Kaiserslautern, 12.02.2021