Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

Der Bund hat das Antragsportal für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet. Darauf hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hingewiesen. Die Überbrückungshilfe III umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021 und soll coronabedingte Umsatzeinbrüche ausgleichen. Besonders wichtig ist die Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die seit dem Lockdown am 16. Dezember geschlossen sind. „Die Überbrückungshilfe III ist ein wichtiges Instrument, um unsere Wirtschaft zu stabilisieren.

Das Programm war lange angekündigt worden und ich hätte mir gewünscht, dass es früher startet. Positiv ist, dass der Bund Forderungen der Länder aufgenommen hat, etwa die Berücksichtigung von Wertverlusten bei Saisonware im Einzelhandel und die Förderhöchstgrenzen angehoben hat“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Die Überbrückungshilfe III richtet sich sowohl an seit dem 16. Dezember geschlossene Unternehmen wie auch an Unternehmen, die im Vergleich zum Vorjahr erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Die Unternehmen erhalten nach der Antragstellung zunächst eine Abschlagszahlung aus der Bundeskasse. Die Bundesländer werden die darüber hinaus gehenden Beträge nach Angaben des Bundes ab März bewilligen und auszahlen können.

Bis dato nicht realisiert wurde die Neustarthilfe für Soloselbständige, hier sollen Anträge voraussichtlich ab Ende Februar möglich sein. Soloselbstständige sollen hier Betriebskostenzuschüsse von bis zu 7.500 Euro erhalten können.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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Mainz, 11.02.2021