Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz erhält der öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine neue Organisationsstruktur. Dies ermöglicht erstmals eine landesweite, integrierte Verkehrsplanung aus einem Guss. Darauf hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing in der Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Gesetzes hingewiesen. „Das neue Nahverkehrsgesetz ist die Basis für einen zukunftsorientierten, nachhaltigen und attraktiven ÖPNV. Das neue Herzstück des Nahverkehrs, der Landesnahverkehrsplan, wird ein landesweites Gesamtangebot über alle Verkehrsträger hinweg ermöglichen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag.
Ein moderner leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr diene nicht nur der Mobilität, er entlaste auch die Umwelt und erhöhe die Lebensqualität gerade auch im ländlichen Raum, so der Minister.
„Die neue Organisationsstruktur bringt eine höhere Schlagkraft und eine bessere landesweite Koordinierung. Bus und Bahn werden als Gesamtsystem betrachtet“, sagte der Verkehrsminister. Die Kreise und kreisfreien Städte blieben Aufgabenträger. „Die Verkehrsverbünde werden in ihrer Rolle als regionale Partner gestärkt. Die Kommunen entscheiden in den Zweckverbänden über die landesweit für den ÖPNV zu setzenden Mindeststandards mit, in den Regionalausschüssen treffen sie grundsätzliche Entscheidungen über das operative Geschäft in der jeweiligen Region“, bekräftigte Wissing.
Die Finanzierungsgrundlagen des ÖPNV werden mit diesem neuen Gesetz auf einer soliden, verlässlichen Grundlage aufgebaut, so Wissing. „Erstmals erhalten die Kommunen die adäquate Einstufung dieser Aufgabe der Daseinsvorsorge als Pflichtaufgabe! Das gibt ihnen den Freiraum und die Unterstützung, die sie brauchen“, sagte der Minister.
Mit dem Landesnahverkehrsplan werde erstmals ein zentrales Steuerungsinstrument eingeführt, an dem sich die Kommunen orientieren können und in dem das Finanzierungskonzept festgelegt wird. „Hier wird sich das Land stärker als bisher einbringen. Das dient auch dazu, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in urbanen wie in ländlichen Räumen nachhaltig zu unterstützen“, sagte Wissing.
Hintergrund
Mit dem Nahverkehrsgesetz wird eine neue Organisationsstruktur etabliert. Aufgabenträger bleiben die Kreise und kreisfreien Städte. Diese organisieren sich in den Zweckverbänden ÖPNV Rheinland-Pfalz Nord und Süd. Dort ist auch das Land vertreten mit 40 Prozent Stimmenanteil.
In jedem Zweckverband werden zwei Regionalausschüsse gebildet, die für ihr Gebiet die Verbundtarife gestalten und für Vertrieb der Fahrgastinformation, Marketing und der verkehrlichen Planung für den Zweckverband verantwortlich sind. Ausgeführt werden diese Aufgaben von den Geschäftsstellen der Verkehrsverbünde.
Die konkreten Verkehrsleistungen werden in einem gemeinsam gestalteten Landesnahverkehrsplan festgeschrieben, der durch lokale Nahverkehrspläne konkretisiert wird.
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
www.rlp.de
Mainz, 28.01.2021