Information der Landesregierung: Regelungen für Quarantäne verlängert

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 84.196 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 2.035 Todesfälle und 66.441 genesene Fälle. 15.720 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert, Stand: 14:10 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen.

* Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

**Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohnern unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte.

Regelungen für Quarantäne verlängert

Heute tritt eine Änderungsverordnung zur Verordnung, die die Absonderung von mit dem Coronavirus Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen regelt, in Kraft. Die Änderungen betreffen inhaltlich in erster Linie folgende Punkte:

· Zum Zweck der Berechnung der frühestmöglichen Beendigung der Quarantäne wird nicht mehr an den Beginn der Symptome, sondern an den Zeitpunkt der Testung angeknüpft.

· Für die Beendigung der Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie I gilt künftig die Frist von 14 Tagen statt bisher 10 Tagen ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person. Ab dem zehnten Tag kann die Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen PCR-Tests oder PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beendet werden;

· Positiv getestete Personen sollen unverzüglich alle Personen unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor oder seit der Durchführung des Tests oder seit dem Beginn von typischen Symptomen, die dem Test vorausgegangen sind, ein enger persönlicher Kontakt bestand. Vorher galt die Frist von vier Tagen.

 

Die Änderungsverordnung tritt heute in Kraft.

Die Verkündung erfolgt heute auf der Internetseite corona.rlp.de.

Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 15.01.2021