Ein neuer Mehrgenerationenplatz im Ort, eine Walnuss-Schälmaschine für eine Ölmühle oder eine E-Ladesäule an einem Hotel – das Programm FLLE 2.0 wird von den Lokalen LEADER-Aktionsgruppen administriert und unterstützt kleinere Investitionsvorhaben im ländlichen Raum. Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat nun den 5. Förderaufruf gestartet, für den rund 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gefördert werden können „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“. Zudem können die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) Kleinstprojekte im Rahmen der Regionalbudgets im LEADER-Ansatz weiter unterstützen.
„Lokale Entscheidungen, schnelle Umsetzung: So wird eine gezielte Unterstützung in den Bereichen Grundversorgung und Basisdienstleistungen für die Menschen vor Ort möglich. Mit dem Programm FLLE 2.0 fördern wir passgenaue Projekte und Investitionen, die in den Orten große Wirkung entfalten. Die Lokalen Aktionsgruppen in den Regionen entscheiden eigenständig über die Förderung und finden gemeinsame gute Lösungen für lokale Herausforderungen. Damit stärken wir die Entwicklung und den Zusammenhalt im ländlichen Raum. Die hohe Nachfrage zeigt, dass wir hier eine Lücke geschlossen haben“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Der Minister hat nun den 5. Förderaufruf für das Programm FLLE 2.0 gestartet und rund 5 Millionen Euro für weitere Vorhaben zur Verfügung gestellt. Zudem können in einem weiteren Aufruf für 2021 Kleinstprojekte im Rahmen der erneut bereitgestellten GAK-Regionalbudgets gefördert werden.
Im Förderaufruf FLLE 2.0 sind zwei Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im LEADER-Ansatz zusammengefasst, d.h. die Lokalen Aktionsgruppen in den LEADER-Regionen entscheiden über die Förderung in den Bereichen „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“.
Die „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ unterstützt kleine Unternehmen bis zehn Mitarbeiter mit bis zu 200.000 Euro bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen oder Leistungen von Ingenieuren oder Architekten.
Mit dem Baustein „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ werden Investitionen gefördert, die einen Gemeinnutzen haben, etwa kleinere Einrichtungen zur Nahversorgung. Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche wie juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen.
Mit dem GAK-Regionalbudget können die LAG Kleinstprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro unterstützen.
HINTERGRUND
“EULLE“ steht für „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ für die Förderperiode 2014-2020. Das Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Höhe von rund 426 Millionen Euro finanziert. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel von Bund und Land oder anderen öffentlichen Trägern etwa in gleicher Höhe. Für die 20 rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen sind ca. 70 Millionen Euro an ELER-Mitteln eingeplant.
Die Landesregierung rundet mit FLLE 2.0 die im Entwicklungsprogramm EULLE bestehenden Angebote ab. Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderprogramm, Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe außerhalb des Agrarbereichs, Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten) und den überbetrieblichen Maßnahmen (bspw. ländliche Bodenordnung, landwirtschaftlicher Wegebau) steht den Regionen ein abgestimmter Instrumentenkasten der ländlichen Entwicklung zur Verfügung.
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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Mainz, 18.12.2020