Der Bundestag hat am 17.12.2020 jetzt die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes beschlossen, das den Kommunen künftig hohe Beteiligungen am Ertrag der Windenergieanlagen ermöglicht. Nach § 36k „dürfen“ Betreiber von Windenergieanlagen den Gemeinden, „die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge … von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge … anbieten.
Entsprechende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform“.
Den Abschluss eines solchen Vertrages mit den Windenergieunternehmen hatten die Grünen im Stadtrat Otterberg beantragt. Der Stadtrat hat dies jedoch abgelehnt und so gehen Otterberg jährlich die angebotenen 100.000 bis 150.000 € verloren, wenn Landesforsten, wie zu erwarten ist, nun dort Windenergieanlagen baut.
Entgegen des früheren Gesetzentwurfes, der eine zwingende Verpflichtung der Unternehmen zum Zahlen dieser Ertragsbeteiligung vorsah, bleibt es nun den Unternehmen überlassen, ob sie diese 0,2 Cent an die Gemeinden zahlen oder eben nicht.
Ein Kalkül, das Geld würde auch fließen, wenn die Stadt sich gegen die Windkraftanlagen ausspricht, wird also nicht aufgehen. Zusätzlich angebotenen Leistungen wie z. B. LED-Umstellung bei der Straßenbeleuchtung u. ä. sind ohne Vertrag sowieso vom Tisch. Die Grünen weisen darauf hin, dass die von der Bürgerinitiative gegen die Windkraft angeblich gesammelten 3300 Unterschriften aus Otterberg und Umgebung einer Überprüfung nicht standhalten.
Bisher wurde diese Unterschriftenliste dem zuständigen Ministerium nicht vorgelegt. Die hinzugezählten Unterschriften der online-Plattform kämen größtenteils von außerhalb – so aus Ost- und Norddeutschland, aus den Niederlanden, der Schweiz und den USA. Zur Versachlichung der Diskussion weisen die Grünen nochmal darauf hin, dass es auf der Otterberger Gemarkung, dem statistischen Landesamt zufolge, 2.176 ha Wald gibt, wobei für den angebotenen Bau von Windrädern ca. vier ha, also 0,2% der Waldfläche benötigt würden. Im Vergleich zu der für die Windräder benötigten Waldfläche würden mit dem erzeugten Strom mehr als das 700-fache an CO2 eingespart.
In Anbetracht des beschleunigten Klimawandels, sei die Windenergie als die mit Abstand ergiebigste Erneuerbare Energie unverzichtbar.
Mit der Ausweisung des gesamten Pfälzerwaldes als Ausschlussgebiet für die Windkraft stünden in der Region nur noch wenige Flächen zur Verfügung, die man nicht auch noch blockieren könne.
Andreas Markus
Quelle Text/Bild:
Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Stadtrat Otterberg
im
KV Kaiserslautern
Trippstadter Straße 25
67605 Kaiserslautern
www.gruene-kl.de
Kaiserslautern, 18.12.2020