Das Gewerbegebiet am Hertelsbrunnenring wird in Richtung Autobahn erweitert. Dem hat der Stadtrat in seiner Dezembersitzung zugestimmt, in dem er den entsprechenden Bebauungsplan beschloss. Auf der rund zehn Hektar großen, offiziell „Gewerbegebiet Nord-Ost, Erweiterung 2, Teil A“ genannten Fläche soll in den kommenden Jahren Raum für kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe entstehen. Die Größe der Baufelder kann dabei individuell zugeschnitten werden. Das Gebiet soll durch eine Straße erschlossen werden, die vom Hertelsbrunnenring nach Norden abzweigt. Die Stadt hatte das Gelände 2018 von einer Grundstückseigentümergemeinschaft erworben.
„Das ist ein wichtiger Stadt, um die Stadt für Gewerbetreibende attraktiv zu halten“, freut sich Oberbürgermeister Klaus Weichel. „Ein wichtiger Schritt, aber dennoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man unseren Gesamtbedarf an Gewerbe- und Industrieflächen sieht. Die schnelle Belegung von neuen Gewerbegebieten zeigt: Der Bedarf ist groß, insbesondere nach kleinen und mittelgroßen Flächen.“
Gemäß einer Studie für Stadt und Landkreis lag der Bedarf in den Jahren 2006 bis 2016 im Stadtgebiet für Neuansiedlungen von Gewerbe bei ca. 30 ha (7,2 ha/Jahr) Bruttobauland und für Verlagerungen von Gewerbe bei ca. 26 ha (3,3 ha/Jahr). Den höchsten Flächenverbrauch verzeichneten dabei die Wirtschaftszweige des „verarbeitenden Gewerbes“, „Handel“ bzw. „Instandhaltung und Reparatur von Kfz“. Eine Hochrechnung bis ins Jahr 2040 bei einer angenommenen zukünftig ähnlichen Entwicklung ergab für das Stadtgebiet laut Studie einen (gemittelten) Gewerbeflächenbedarf für Neuansiedlungen von ca. 102 ha (7,6 ha/Jahr).
„Wir steuern hier auf einen Engpass zu, der die sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der Stadt gefährdet“, erklärt das Stadtoberhaupt. „Insofern werde ich auch im neuen Jahr alles dafür tun, für neue Ansiedlungen die notwendigen Rahmenbedingungen und Flächen zu schaffen!“
Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
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Kaiserslautern, 17.12.2020