Das höchste rheinland-pfälzische Gericht, der Verfassungsgerichtshof, hat in seiner heute verkündeten Entscheidung die von der Landesre-gierung zu verantwortende kommunale Finanzausstattung als verfas-sungswidrig eingestuft. Damit ist die Pflicht zur Reform des Kommuna-len Finanzausgleichs bis Ende 2022 verbunden. Dazu erklären der Vor-sitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, und der innen- und kommunalpolitische Sprecher der Fraktion, Gordon Schnieder:
„Gestern noch hat die Ministerpräsidentin in ihrer Haushaltsrede die Leistun-gen ihrer Regierung für die Kommunen über den grünen Klee gelobt. Heute hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof das genaue Gegenteil festgestellt. Bereits seit 2007 verstößt der von der SPD-geführten Landesre-gierung zu verantwortende und verfassungswidrig fortgeschriebene Kommu-nale Finanzausgleich gegen unsere Landesverfassung. Das ist eine neuerli-che schallende Ohrfeige für diese Landesregierung, die als Dauergast nicht nur vor dem Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach von den Richtern an das geltende Recht erinnert werden musste.“
Das heutige Urteil, so Baldauf und Schnieder, bestätige die seit vielen Jah-ren immer wieder von der CDU-Landtagsfraktion geäußerte Kritik an der mangelhaften kommunalen Finanzausstattung:
„Wir haben nicht zuletzt bereits nach dem Urteil von 2012 mehrfach darauf hingewiesen, dass die nach diesem Urteil auf Veranlassung der Landesre-gierung vorgenommenen Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs keine Verbesserung bringen, da sie die Vorgaben des Gerichts missachten und gegen geltendes Recht verstoßen. Die Folge ist, dass die Kommunen unter einem Kommunalen Finanzausgleich leiden, der seit nunmehr 13 Jah-ren verfassungswidrig ist. Die Landesregierung hat die Kommunen in die Verschuldung getrieben.
Dieses Urteil ist richtungweisend, bedeutet eine seit langem überfällige Kehrtwende für unserer Kommunen und ist eine der wichtigsten Entschei-dungen der zurückliegenden Jahre. Angesichts der Komplexität der Materie wird es nun darauf ankommen, die Entscheidungsgründe im Einzelnen zu analysieren. Klar ist: Der Kommunale Finanzausgleich muss so reformiert werden, dass die Kommunen endlich aufgabenangemessen ausgestattet werden. Das ist eine gute Nachricht für die Kommunen.“
Quelle Text/Bild:
Eine Presseinformation der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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Mainz, 16.12.2020