Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen vor unseriösen Onlineshops aus dem Ausland

In den letzten Tagen vor Weihnachten werden noch viele Geschenke im Internet erworben. Doch gerade in dieser Zeit ist bei Angeboten mit unschlagbar günstigen Preisen besondere Vorsicht geboten, warnen Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Bietet ein Shop Lieferung nur gegen Vorkasse, gilt es „hellhörig“ zu werden und die Seite genau zu prüfen.

Derzeit erreichen die Verbraucherzentrale zudem vermehrt Beschwerden zu stilvoll gestalteten und seriös wirkenden Internetseiten, die insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram, aber auch bei großen Verkaufsplattformen wie Amazon und Ebay zu finden sind. Neben Vorkasse akzeptieren sie auch Online-Bezahldienste. Ein Impressum sucht man aber auch hier vergeblich. „Anders als beim klassischen Fake-Shop liefern diese Anbieter tatsächlich Ware“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Beim Auspacken stellt sich jedoch schnell heraus, dass es sich um billig produzierte Ware aus dem Ausland handelt.“

Soll die erhaltene Ware reklamiert werden, fangen die Komplikationen an. Da es in den meisten Fällen auf der Seite kein Impressum gibt, gilt es in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder den „Nutzungsbedingungen“ nach Adressen zu suchen. Diese sind in der Regel entwe-der in England, Kalifornien oder Asien. „Wer die erhaltene Ware zu-rückgeben möchte, findet zwar eine Rücksendeadresse, wird aber auch gleich darauf hingewiesen, dass er die Rücksendekosten tragen muss“, so die Erfahrungen von Jennifer Kaiser. In anderen Fällen sind neben den Rücksendekosten auch noch weitere Gebühren für den Zoll zu entrichten. Die Shops raten den Käufern von einer Rücksendung ab und bieten an, einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten – meist 10 bis15 Prozent. Auf dem Restbetrag und der minderwertigen Ware bleiben die Kundinnen und Kunden dann sitzen.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben drei wichtige Tipps für einen sicheren Einkauf im Internet:

– Impressum und Kontaktmöglichkeiten kontrollieren

Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum anzugeben und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse zu nennen. Ist auf der Internetseite kein Impressum vorhanden, sollte auf keinen Fall dort be-stellt werden.

– Nutzungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen
überprüfen

Oftmals finden sich in den Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hinweise auf ausländische Firmen. Da diese Bedingungen oft sehr lang und umständlich formuliert sind, scheuen sich viele davor, diese zu lesen. Um sicherzugehen, sollte der Text zu-mindest überflogen und Ausschau nach ausländischen Adressen gehal-ten werden.

– Bewertungen prüfen

Es ist ratsam, vor einer Bestellung den Namen des Shops in eine Suchmaschine einzugeben. Dort finden sich oft Hinweise von Betroffenen, falls der Shop bereits negativ aufgefallen ist.

Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf bieten Verbrau-cherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links:

www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/abzocke-online-wie-erkenne-ich-fakeshops-im-internet-13166

www.cybersicherheit-rlp.de.

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops/

Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien.

 

 

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 15.12.2020