Parkrempler – wiie man sich richtig verhält

Wie man sich nach einem Parkrempler richtig verhält, zeigte am Montagmittag eine Autofahrerin in der Innenstadt. Beim Ausparken beschädigte die 23-Jährige das vor ihrem Wagen parkende Fahrzeug. Weil die geschädigte Halterin nicht vor Ort war, rief die Unfallverursacherin die Polizei. Die kamen vor Ort, nahmen den Unfall auf und machten die Halterin ausfindig. Durch ihr Verhalten kann der Schaden nun über die Versicherung geregelt werden und die 23-Jährige braucht kein Strafverfahren befürchten. Nach dem Gesetz muss man an der Unfallstelle warten, damit die Unfallbeteiligung festgestellt werden kann. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, empfiehlt es sich, sich an die Polizei zu wenden. Einen Zettel zu hinterlassen, der womöglich nicht gefunden wird oder verloren gehen kann, genügt nicht. |elz

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 08.12.2020