In Rheinland-Pfalz nehmen die Infektionen in Pflegeheimen zu. Menschen, die dort leben und gepflegt werden, gehören zu jenen vulnerablen Gruppen, die den größten Risiken mit schweren Krankheitsverläufen und lebensbedrohlichen Folgen ausgesetzt sind. „Der Schutz der vulnerablen Gruppen war und ist uns weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen. Für die Einrichtungen der Pflege haben wir daher seit Beginn der Pandemie eigene Regelungen getroffen für die Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchen in und dem Verlassen von Einrichtungen. Aufgrund der aktuell hohen Infiziertenzahlen und aktuell fast 130 Pflegeeinrichtungen, in denen es Infizierte oder Verdachtsfälle gibt, treffen wir nun weitere Schutzmaßnahmen“, sagte Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die Landesregierung hat folgende Schutzmaßnahmen entschieden und heute im Ministerrat eine entsprechende Landesverordnung beschlossen:
Vom 1. bis 21. Dezember 2020 wird die Zahl der täglich möglichen Besuche gesenkt. Nur noch ein Besucher pro Tag kann einen Pflegebedürftigen im Pflegeheim besuchen. Zwei Besucher pro Tag sind nur noch dann erlaubt, wenn sie aus demselben Haushalt kommen.
Besucher müssen während der gesamten Dauer ihres Besuches eine so genannte FFP2-Maske tragen. Die FFP2-Maske trägt deutlich mehr zum Virenschutz des Trägers als auch seiner Kontaktpersonen bei. Besucher müssen diese Maske mitbringen. Wenn eine Einrichtung in ihrem Hygienekonzept selber festgelegt hat, dass sie Mund-Nasen-Schutz für die Besucher ihrer Bewohner zur Verfügung stellt, dann gilt das auch für die FFP2-Masken.
Da in der Weihnachtszeit mit erhöhtem Besucheraufkommen zu rechnen ist, gilt die Pflicht der Besucher zum Tragen der FFP2-Maske bis 31. Dezember 2020.
Der Eintrag der Infektionen erfolgt in der Regel von außen in die Pflegeheime. Das kann durch Besucher geschehen, aber eben auch durch Mitarbeiter. Und damit sind auch Mitarbeiter in den nicht-pflegerischen Bereichen gemeint wie z.B. Mitarbeiter in der Küche, Hauswirtschaft, Technik, Verwaltung etc. Auch externe Dienstleister gehören dazu. Deshalb sieht die Landesverordnung vor, dass die Testung mit den so genannten Schnelltests ab dem 1. Dezember 2020 in allen Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz bei allen Mitarbeitern verpflichtend durchzuführen ist. Vorgeschrieben ist nun ein Test pro Woche für jeden Mitarbeiter.
Wenn die Einrichtung im Einzugsgebiet eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt liegt, deren Infektions-Inzidenz über dem Landesdurchschnitt liegt, sind die Testungen der Mitarbeiter für den Zeitraum der Überschreitung zwei Mal wöchentlich durchzuführen.
„Auch, wenn die Maßnahmen dem zentralen Ziel des Infektionsschutzes folgen, so sind sie dennoch so gestaltet, dass sie weiterhin Teilhabe und soziale Kontakte der betroffenen Menschen ermöglichen“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Die entsprechende Landesverordnung wird heute verkündet und tritt am 1. Dezember in Kraft.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
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Mainz, 28.11.2020