Mit Blick auf jüngste Demonstrationen wie in Leipzig und Berlin gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat sich Innenminister Roger Lewentz besorgt gezeigt über die wachsende Beteiligung von Extremisten am Protestgeschehen und die steigende Gewaltbereitschaft von Teilen der Demonstrationsszene.
„Die Versuche insbesondere von rechtsextremistischer Seite und aus der sogenannten Reichsbürgerszene, Einfluss auf die Proteste im Bundesgebiet zu nehmen, haben ebenso spürbar zugenommen wie die Aggressivität“, stellte Lewentz in Mainz fest. Rechtsextremisten hätten sich bei den Protesten medienwirksam in Szene setzen können, auch weil es offenkundig an Abgrenzung seitens der Mehrzahl der Protestteilnehmer mangelte. Nicht zuletzt deshalb erforderten Gruppierungen wie „Querdenken“ die verstärkte Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden.
Besondere Besorgnis riefen Aktivitäten hervor, die auf eine Beschädigung und mangelnde Legitimierung der parlamentarischen Demokratie abzielten. Jüngstes Beispiel seien die Proteste in Berlin aus Anlass der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag. Dort habe es eine nicht hinzunehmende Eskalation gegeben, indem gewählte Abgeordnete in den Räumen des Bundestages bedrängt, verbal attackiert und offenkundig auch beleidigt wurden. „Dieses Verhalten kommt einem Angriff auf die Demokratie und damit auf unsere Verfassungsordnung gleich. Dem werden wir mit Entschiedenheit entgegentreten – die Demokratie ist nicht erpressbar“, betonte Lewentz.
Eine besonders schändliche Rolle bei den Ereignissen in Berlin hat aus Sicht des Ministers die AfD gespielt. Offenkundig habe sie dem Treiben der Demokratieverächter Vorschub geleistet, indem sie ihnen Einlass in den Bundestag verschafft habe. In der Debatte habe man sich zudem nicht gescheut, das Infektionsschutzgesetz in die Nähe des unsäglichen Ermächtigungsgesetzes von 1933 zu rücken. „Wer dieses Tun unterstützt und solche infamen Vergleiche zieht, hat sich erneut ein Stück weit vom Boden des Grundgesetzes entfernt“, so Lewentz. Der Vergleich sei zudem eine Verhöhnung der Millionen Opfer von Tyrannei und Terror unter der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.
Die Entwicklung der Corona-Proteste, wie sie sich im übrigen Bundesgebiet zeige, lasse sich bislang zwar nicht eins zu eins auf Rheinland-Pfalz übertragen, unterstrich der Minister. Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden hätten sie gleichwohl intensiv im Blick. So fand am 26. September 2020 in Mainz eine Demonstration unter dem Motto: „Corona 2020 – Ende der Gewalt – Für Einigkeit & Recht & Freiheit“ statt. An der Versammlung nahmen in der Spitze circa 250 Personen teil. Durch einen der Redner wurde unter anderem zur Gewalt gegen das Kanzleramt in Berlin aufgerufen.
Am 21. Oktober 2020 machte die sogenannte Corona-Info Tour in Mainz halt. 220 Personen überwiegend aus dem bürgerlichen Spektrum nahmen daran teil. Bei gleichgelagerten Versammlungen waren am 15. November 2020 in Bitburg etwa 250 Teilnehmern und in Landau 300 Teilnehmern zu verzeichnen.
Eine für Samstag, 21. November, in Kaiserslautern angemeldete „Querdenker“-Versammlung war durch das Verwaltungsgericht verboten worden. Trotz des bestehenden Verbots versammelten sich bis zu 100 Personen an verschiedenen Örtlichkeiten in Kaiserslautern, Ramstein-Miesenbach und Landstuhl. Eine von einer Corona-Skeptikerin für den 22. November in Koblenz angemeldete Versammlung „Gegen Diskriminierung und für Menschenrechte“ mit erwarteten 1000 Teilnehmern war von der Stadtverwaltung verboten worden. Aufgrund von Erfahrungen im Zusammenhang mit der „Querdenker-Szene“ wurde davon ausgegangen, dass trotz bestehender Verbotsverfügung eine große Personenanzahl erscheinen würde, was sich am Sonntagmittag bestätigte. Vor Ort fanden sich insgesamt etwa 150 Personen ein.
Im Kontext der bisherigen Demonstrationen gegen die Coronabekämpfungsmaßnahmen der Landesregierung registrierte die Polizei Rheinland-Pfalz insgesamt 22 Straftaten. Die Mehrzahl sind Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, gefolgt von Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Darüber hinaus waren vereinzelt Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen, das Fälschen von und die Verwendung gefälschter Atteste zur Befreiung von der Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung, Nötigungen und Sachbeschädigungen festzustellen.
Ferner verzeichnete die Polizei etwa 140 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. In erster Linie handelte es sich dabei um Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen.
Aus Sicht des Verfassungsschutzes könne zwar bislang weder von einer Vereinnahmung der Proteste in Rheinland-Pfalz durch Rechtsextremisten, noch von einer strukturellen Unterwanderung oder Steuerung der hiesigen Protestszene durch Rechtsextremisten gesprochen werden. Gleichwohl sei die Lage sehr dynamisch. Daher gelte es, das Protestgeschehen insgesamt und die „Querdenken“-Bewegung weiterhin auch in Rheinland-Pfalz im Auge zu behalten.
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Mainz, 25.11.2020