Unfälle melden! Zettel genügt nicht!

Otterberg – Beim Einparken beschädigte am Mittwoch in der Wiesenstraße eine Autofahrerin das vor ihrem Wagen parkende Fahrzeug. Weil die geschädigte Halterin nicht vor Ort war, hinterließ die 26-jährige Unfallverursacherin einen Zettel am Auto, dann verließ sie den Unfallort. Jetzt muss sie sich wegen des Verdachts der sogenannten Fahrerflucht verantworten. Die Geschädigte bemerkte den Schaden und den Zettel erst am nächsten Tag. Die 22-Jährige war bereits nach Kaiserslautern gefahren. Morgens entdeckte sie die Nachricht am Auto. Auf dem Zettel waren ein Name und eine Telefonnummer notiert, verbunden mit der Bitte sich zu melden. Die 22-Jährige wandte sich an die Polizei.

Die Beamten erreichten unter der angegebenen Rufnummer die Unfallverursacherin. Obwohl die 26-Jährige versicherte, dass sie für den Schaden aufkommen werde, muss die Frau mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Unfallflucht rechnen. Nach dem Gesetz hätte sie an der Unfallstelle warten müssen, damit ihre Unfallbeteiligung festgestellt werden kann. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, empfiehlt die Polizei, sich an die Beamten zu wenden. Einen Zettel zu hinterlassen, der wohlmöglich nicht gefunden wird oder verloren gehen kann, genügt nicht. |erf

 

 

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 06.11.2020