Kontrollen während Streifenfahrt

Während einer Streife durch das Stadtgebiet sind Polizeibeamten am frühen Donnerstagabend durch die Slevogtstraße gekommen. Hier konnten sie zwei junge Männer beobachten, die gerade einen Motorroller starteten. Weil zu erkennen war, dass sich an dem Kennzeichen des Rollers keine Zulassungsplakette befand, wollten die Beamten die beiden Männer ansprechen. Als die deshalb ihr Fahrzeug wendeten, kam ihnen der Roller schon – besetzt mit zwei Personen – entgegen.

Die Polizisten folgten dem Roller in Richtung Pfeifertälchen, wo sie das Gefährt dann im Bereich „Fischerrück“ – ohne Fahrer und Sozius – abgestellt auf der Straße vorfanden. Zwei Helme lagen daneben auf dem Boden.

Während die Polizeibeamten den Roller intensiver überprüften, kamen zwei junge Männer „ums Eck“ gelaufen, bei denen es sich um den zuvor beobachteten Fahrer und seinen Sozius handelte. Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, ist der 23-jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, und der Roller auch seit August 2020 außer Betrieb gesetzt. Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel wurden daraufhin sichergestellt. Die beiden Männer mussten den Roller – unter Polizeiaufsicht – nach Hause schieben. Der Fahrer muss mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Auch einen E-Scooter-Fahrer nahmen sich die Polizeibeamten bei ihrer Streifenfahrt vor. Der Elektroroller war aufgefallen, weil er kein Versicherungskennzeichen trug. Darauf angesprochen, gab der 25-jährige Fahrer an, dass er sich den Scooter erst am Tag zuvor gekauft habe und erst einmal eine Probefahrt machen wollte, bevor er ihn versichern lässt. Dem jungen Mann wurde erklärt, dass das nicht zulässig ist; ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz im Gepäck wurde der 25-Jährige nach Hause begleitet. |cri

 

 

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Quelle Text/Bild:
Polizeipräsidium Westpfalz
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67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 06.11.2020