Einstweilige Unterbringung wegen Verdachts des versuchten Mordes durch eine Brandstiftung

In einem Mehrfamilienhaus in der Mainzer Straße hat es in der Nacht zum Freitag, den 16.10.2020 gebrannt. Kurz nach Mitternacht bemerkten Nachbarn den Brand und wählten den Notruf. Sofort rückten Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei aus. Zwölf Bewohner konnten das Haus unverletzt verlassen. Zwei Bewohner mussten mit einer Rauchvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden. Auf die entsprechende Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 16.10.2020 nehme ich Bezug.

Aus den Ermittlungen der Kriminalinspektion Kaiserslautern, die die Einholung eines Brandgutachtens umfassten, hat sich ein dringender Tatverdacht gegen eine 39-jährige Frau ergeben, für den Brand verantwortlich zu sein. Die 39-Jährige wohnte selbst in dem vom Brand betroffenen Mehrfamilienhaus und war einer der beiden Personen, die ins Krankenhaus gebracht wurden. Der Brand brach nach den derzeitigen Erkenntnissen des Brandgutachters im Bereich ihrer Wohnung aus. Die 39-Jährige steht im Verdacht, den Brand durch bewusstes Anzünden eines Gegenstands in ihrer Wohnung gelegt zu haben. Gleichzeitig ergaben die Ermittlungen Hinweise darauf, dass sie an einer psychischen Krankheit leidet, die die Tat beeinflusst haben kann.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ordnete der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern die einstweilige Unterbringung der 39-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da die Gefahr besteht, dass sie aufgrund einer psychischen Krankheit weitere schwerwiegende Straftaten begeht. Bei der Vorführung vor den Ermittlungsrichter am 29.10.2020 machte die 39-Jährige Gebrauch von ihrem Schweigerecht.

In rechtlicher Hinsicht wird ihr versuchter Mord durch Brandstiftung, Brandstiftung an einem Wohnhaus und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Ermittlungen dauern an.

Dr. Gehring

Leitender Oberstaatsanwalt

 

Quelle Text/Bild:
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern

https://stakl.justiz.rlp.de

Kaiserslautern, 03.11.2020