Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 11.273 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 256 Todesfälle und 9.818 genesene Fälle. 1.199 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert, Stand: 10:40 Uhr
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.
Regionale Task Forces zur Corona-Bekämpfung
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung das Thema Regionale Task Forces im Rahmen des Corona-Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz behandelt. Der präventive Stufenplan sieht bei steigenden Infektionszahlen drei verschiedene Gefahrenstufen vor. Bei der mittleren ist jeweils das Zusammentreten einer regionalen Corona-Task-Force am ersten Tag der Einstufung in die Warnstufe Orange vorgesehen.
Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, wurde zum Leiter der regionalen Task Forces Corona bestellt und wird zu diesen regionalen Task Forces – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – initiativ alle Beteiligten seitens der Landesregierung und der jeweils kommunal Verantwortlichen einladen. Beteiligte sind die betroffenen Kommunen, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Innenministerium, Bildungsministerium, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kommunalen Spitzenverbände und Polizei.
Die Task Force erarbeitet maßgeschneiderte Empfehlungen für Schutzmaßnahmen, um die Corona-Infektionen in der jeweils betroffenen Kommune einzudämmen. Diese Empfehlungen können als Allgemeinverfügung oder im Erlassweg regionalspezifisch von Landrätinnen und Landräten beziehungsweise Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern umgesetzt werden.
Bußgeld für Falschangaben in Kontaktlisten
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung künftig mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Das Bußgeld hat derjenige zu entrichten, der die falschen Angaben gemacht hat. Die entsprechende Verordnung tritt am Samstag, 10. Oktober, in Kraft.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 06.10.2020