Mehr als 2.100 Unterstützer gegen Windkraft im Otterberger Wald

Unterschriften-Aktion und Online-Petition sind ein voller Erfolg

Die Naturschutzinitiative Pfalzwald e.V. führt zusammen mit der Bürgerinitiative gegen Wind- kraft im Otterberger Wald seit Ende August immer samstags eine Unterschriften-Aktion in Ot- terberg durch. Bislang haben mehr als 1.300 Menschen durch ihre Unterschrift diese Aktion unterstützt. Wir erhielten für unseren Infostand viel Lob und auch Anerkennung für unser En- gagement gegen die Zerstörung des Otterberger Waldes durch die geplanten Windkraftanla- gen.
Parallel dazu haben wir am 10.09.2020 eine Online-Petition gestartet. Unter http://chng.it/x8Vb2ftg haben diese Petition schon mehr als 800 Menschen unterzeichnet. Für uns Initiativen ist es ein voller Erfolg, so viel Unterstützung zu erfahren. Es ist erstaunlich,
wie viele Bürgerinnen und Bürger noch gar nicht über die Planungen informiert waren und auch wie viele denken, man könnte hier überhaupt nichts mehr tun.

Die Tatsache, dass der zuständige Referent im Umweltministerium, Herr Michael Diemer, ge- genüber der Stadtbürgermeisterin erklärt hat, dass ihm kein Fall bekannt sei, wonach Landes- forsten gegen ein negatives Votum einer Kommune je einen Windpark errichten ließ, blieb bis- lang völlig unerwähnt.
Das Umweltministerium sollte in seiner Entscheidung auch bedenken, dass der Gedenkstein für den vor 30 Jahren verstorbenen Forstdirektor Udo Lenhard, der mehr als 22 Jahre die Geschi- cke des Otterberger Forstamts leitete, eine wohlbedachte Inschrift trägt: Wenn die Menschen ein Einsehen hätten, müßte der Wald ewig bestehen!
Der Gedenkstein liegt mitten im Otterberger Wald. In der Nähe sollen die Windkraftanlagen er- richtet werden.
Es bleibt zu wünschen, dass eine Entscheidung aus dem Ministerium weder ideologisch ge- prägt, noch in „Gutsherrenart“ getroffen wird. Dass von den drei Projektierern einer vom Minis- terium bevorzugt wird (bei der Firma JUWI soll nach Aussage von Landesforsten keine Ausschreibung erforderlich sein) sollte ebenfalls dringend überdacht werden, um dem Vorwurf der
„Günstlingswirtschaft“ zu entgehen.
Vor allen Dingen sollte das Umweltministerium jedoch darauf achten, dass sich das Volk die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz gegeben hat. Die gewählten Vertreter haben die Inte- ressen des Volks zu vertreten. Besondere Beachtung sollten aber Artikel 69 der Verfassung
…Der Schutz von Natur und Umwelt als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie aller Menschen..Artikel 127 Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer Partei… und § 1 des Landeswaldgesetzes … Zweck dieses Gesetzes ist, den Wald in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen dauerhaft zu erhalten, zu schützen und erforderlichen- falls zu mehren sowie durch Leistungen der Forstwirtschaft zu pflegen und weiterzuentwickeln; die Wirkungen des Waldes bestehen in seinem wirtschaftlichen Nutzen (Nutzwirkung), seinem Beitrag für die Umwelt, insbesondere für die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushal- tes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Er- haltung der Genressourcen und das Landschaftsbild (Schutzwirkung) sowie seinem Beitrag für die Erholung (Erholungswirkung).. finden.

 

 

Quelle Text/Bild:
Naturschutzinitiative Pfalzwald e.V.
Mitglied der BundesBürgerInitiative WaldSchutz BBIWS
1. Vorsitzende Sybille Neumann
Neue Ziegelhütte 2
67699 Schneckenhausen

www.natini-pfalzwald.de

Schneckenhausen, 21.09.2020