Mit einem heutigen Beschluss des Ministerrats setzt Rheinland-Pfalz eine Änderung zur 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft, die es ermöglicht, künftig mehr Zuschauer zu Veranstaltungen zuzulassen, sofern es kein auffälliges Infektionsgeschehen gibt und die öffentliche Infrastruktur die Einhaltung des Abstands-gebotes ermöglicht. Bisher lag die Grenze bei 10 Prozent der am Veranstaltungsort vorhandenen festen Bühnen- oder Platzkapazitäten – nun wird dieser Wert auf 20 Prozent erhöht. Die Änderungsverordnung tritt am 19. September in Kraft. Grundlage für die Neuerung ist eine entsprechende Einigung der Bundesländer.
Generell gilt weiterhin: Große Zuschauermengen von mehr als 500 gleichzeitig anwesenden Personen im Freien oder 250 gleichzeitig anwesenden Personen in geschlossenen Räumen können nur auf Antrag als Ausnahmegenehmigung im begründeten Einzelfall von der zuständigen Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung, erlaubt werden. Eine der geltenden Voraussetzungen dafür ist, dass dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist.
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
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Mainz, 18.09.2020