Der rheinland-pfälzische Landtag hat diese Woche beschlossen, die individuelle Regelstudienzeit für Studierende des Sommersemesters 2020 in den Bachelor/Master-Studiengängen der Hochschulen in Rheinland-Pfalz zu verlängern. Nicht betroffen hiervon sind die Staatsexamens-Studiengänge in Rechtswissenschaft, Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Deren Regelstudienzeit wird durch bundesrechtliche Regelungen festgelegt. Zur Vermeidung von Ungleichheiten setzt Wissenschaftsminister Konrad Wolf sich nun dafür ein, dass der Bund ebenfalls entsprechende Regelungen trifft.
„Die Studierenden sollen keinen individuellen Nachteil aus der Pandemie erleiden. Auch BAföG-Bezieherinnen und Bezieher sollen sich keine Sorgen machen müssen, ob die Förderzeit wegen der Pandemie ausreichen wird. Die Erhöhung der Regelstudienzeit schafft hier Klarheit und Planungssicherheit“, ergänzt der Wissenschaftsminister. „Damit haben wir als Land in unserer Verantwortung gehandelt, nun ist der Bund am Zug um auch für die Staatsexamens-Studiengänge eine Verlängerung der Regelstudienzeit zu ermöglichen. Hier habe ich bereits das Gespräch innerhalb der Kultusministerkonferenz gesucht, um das Thema gemeinsam beim Bund zu platzieren.“
Das neue Hochschulgesetz wird aller Voraussicht im Oktober im Staatsanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten. Die Regelung zur Verlängerung der Regelstudienzeit tritt rückwirkend in Kraft.
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
vertreten durch den Minister
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
www.mwwk.rlp.de
Mainz, 18.09.2020