Kreissparkasse Kaiserslautern: Neuste Entwicklung zur Fusion mit SSK

Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern hat in seiner heutigen Sondersitzung mit großer Mehrheit beschlossen, der Vertretung des Trägers der Kreissparkasse Kaiserslautern eine Empfehlung für eine Fusion mit der Stadtsparkasse Kaiserslautern auszusprechen. Zuvor wurden die erforderlichen Vertragsdokumente für eine Fusion mit der Stadtsparkasse Kaiserslautern ausführlich erörtert und positiv bewertet. Verwaltungsratsvorsitzender Ralf Leßmeister informierte den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern in einer vorangegangenen Sitzung am vergangen Freitag u. a. ausführlich über das Thema zur künftigen Gewerbesteuerzerlegung.

Den Weg für die nun positive Empfehlung zur Fusion mit der Stadtsparkasse ebnete erst eine klarstellende Bestätigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zur Gewerbesteuerzerlegung, die seit 7. September nun auch schriftlich auf Veranlassung von Landrat Leßmeister vorliegt und damit den letzten offenen Punkt der für die Fusionsverhandlungen vorgegebenen Eckpunkte erfüllt. Die ADD hatte darin erklärt, dass „die im Vereinigungsvertrag zwischen dem Zweckverband und der Stadt Kaiserslautern geregelte Gewerbesteuerzerlegung in der künftigen Verbandsordnung möglich ist und keinerlei kommunalaufsichtlicher Bedenken begegnet“.
Somit haben die Verwaltungsräte beider Häuser die Weichen für eine Fusion zum 1. Januar 2021 gestellt.
Als nächste Schritte stehen nun die Zustimmungen des Stadtrates der Stadt Kaiserslautern sowie der Vertretung des Trägers der Kreissparkasse Kaiserslautern an. Diese Beschlüsse sollen im Laufe des Septembers 2020 getroffen werden, um den Zeitplan für den rechtlichen Zusammenschluss der beiden Häuser einhalten zu können.
Ralf Leßmeister
Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender

Quelle Text:
Kreissparkasse Kaiserslautern
Am Altenhof 12-14
67655 Kaiserslautern

www.kreissparkasse-kaiserslautern.de

Kaiserslautern, 14.09.2020